Weil der Neffe zur Tatzeit laut Sachverständigen-Gutachten zurechnungsunfähig war, beantragte Staatsanwältin Karin Sperling seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Bluttat, die laut Sperling als Mordversuch zu werten wäre, wenn er zurechnungsfähig gewesen wäre, trug sich im Haus der Familie des 33-Jährigen zu, in dem auch der Onkel wohnt.
Rechtsanwalt Klaus Waha, Verteidiger des Neffen, betonte, sein Mandant könne sich an die konkrete Tat nicht mehr erinnern: "Auslöser war seine Erkrankung. Es tut ihm extrem leid, was er getan hat. Er hat dem Onkel einen Entschuldigungsbrief geschrieben und dieser hat die Entschuldigung angenommen."
Laut der neuropsychiatrischen Gutachterin Gabriele Wörgötter zeigt sich bei dem sehr zurückgezogen lebenden 33-Jährigen "das Krankheitsbild eines organischen Psychosyndroms" mit mehreren Ursachen im Hintergrund. So wurde bei dem unbescholtenen Flachgauer vor etlichen Jahren ein Hirntumor diagnostiziert, bei der darauffolgenden OP erlitt er einen Schlaganfall. Dazu kam ein schon jahrelang bestehendes epileptisches Leiden und zuletzt ein intensiver Drogenmissbrauch. Der 33-Jährige ist seit der Tat in der Christian-Doppler-Klinik untergebracht und wird dort intensiv behandelt. Inzwischen trat laut Gutachterin Wörgötter ein "signifikanter Behandlungserfolg" ein.
Das Schwurgericht bejahte schließlich einstimmig den Antrag auf Einweisung, sah diese aber unter strengen Auflagen bedingt nach. Der 33-Jährige muss in einer therapeutischen WG Wohnsitz nehmen, weiterhin regelmäßig spezielle Medikamente nehmen und sich jeglicher Drogen fernhalten. Dies wird auch durch regelmäßige Kontrollen überprüft. Das Urteil war vorerst noch nicht rechtskräftig.