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NS-Bilder und Parolen per WhatsApp verschickt: Salzburger schuldig gesprochen

Ein 37-Jähriger ist am Dienstag am Geschworenengericht in Salzburg wegen NS-Wiederbetätigung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Ein Salzburger ist wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht. Er soll NS-Bilder und Parolen per WhatsApp verschickt haben.
Ein Salzburger ist wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht. Er soll NS-Bilder und Parolen per WhatsApp verschickt haben.

Der 37-jährige Angeklagte ist am Dienstag bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g schuldig gesprochen worden. Der Salzburger bekam eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung und eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Beschuldigte gestand ein, per WhatsApp den Nationalsozialismus verherrlichende Nachrichten und Bilder verschickt und seinem Freund NS-Devotionalien überlassen zu haben, um von ihm im Gegenzug Drogen zu erhalten. Er bereute die Taten und meinte, er sei im Tatzeitraum 2017 bis 2019 drogensüchtig gewesen und habe zu wenig nachgedacht. Heute wisse er nicht mehr, warum er solche "unsinnigen" Nachrichten verschickt habe.

Von November 2018 bis Februar 2019 soll der Angeklagte bei einem Freund Drogen bestellt und ihm im Gegenzug NS-Devotionalien wie einen Dolch mit Hakenkreuz, eine Hakenkreuz-Armbinde und SS-Orden überlassen haben. Der Kommunikation am Handy habe er Parolen wie "Heil Hitler", "Ich bin der Führer" und Sätze wie "Hast du Zeit, du Nazi, oder machst du gerade Judenvergasung?", "Der Führer hat immer Zeit für seine Juden" und "Ich bin es, Nazi, ruf an" hinzugefügt. Die Vorwürfe beruhen auf das bisherige Tatsachengeständnis des Angeklagten, den Ergebnissen der Auswertung von zwei Mobiltelefonen, einer Hausdurchsuchung und der Telefonüberwachung eines Freundes.

Der Beschuldigte zeigte sich am Dienstag geläutert. "Ich war süchtig. Da macht man Sachen, die nicht normal sind. Das ist blöd gewesen. Nüchtern sagt so etwas keiner. Ich habe leider zu wenig nachgedacht", sagte er zur Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Anna-Sophia Geisselhofer. Die Richterin gab zu bedenken, dass er im Tatzeitraum berufstätig war und auch mit dem Auto gefahren ist, also offensichtlich trotz Drogenkonsums bei Sinnen gewesen sei. Er wisse nicht, warum er damals diese "unsinnigen" Aussagen gemacht habe, antwortete der Salzburger. In der WhatsApp-Gruppe seien alle "deppert" gewesen, im Juni 2018 sei er dann ausgestiegen. Politisch sei er neutral. "Rechts bin ich sowieso nicht."

Sein Verteidiger sagte, in der WhatsApp-Gruppe seien unter den sieben Freunden vermutlich aus einem Imponiergehabe heraus diese "blödsinnigen Meldungen" ausgetauscht worden. Er stellte in Zweifel, dass sich der Angeklagte vorsätzlich im nationalsozialistischen Sinne betätigt habe. Es gebe Hinweise, dass die subjektive Tatseite nicht gegeben war, erklärte der Anwalt.