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NS-Wiederbetätigung: Einschlägig vorbestrafter Salzburger muss 18 Monate ins Gefängnis

Ein 25-jähriger, nun bereits zehn Mal gerichtlich verurteilter Salzburger hatte sich im Geschworenenprozess zu dem ihm angelasteten Verstoß gegen das Verbotsgesetz geständig gezeigt.

Der Prozess gegen den 25-Jährigen fand am Salzburger Landesgericht statt.
Der Prozess gegen den 25-Jährigen fand am Salzburger Landesgericht statt.

18 Monate unbedingte Haft: So lautete am Mittwoch das Urteil eines Geschworenengerichts (Vorsitz: Bettina Maxones-Kurkowski) über einen Salzburger (25) wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne. Konkret wurde dem nun bereits zehn Mal gerichtlich verurteilten Mann angelastet, sich jedenfalls bereits 2021 eine "Schwarze Sonne" - eine NS-Symbol, darstellend zwölf Siegrunen (Zeichen der SS) oder drei übereinander gelegte Hakenkreuze - am Schulterblatt tätowiert zu haben. Die Nazitätowierung sei öffentlich wahrnehmbar gewesen. Die Strafe fiel unter anderem auch deshalb vergleichsweise hoch aus, weil der im Prozess geständige Angeklagte bereits 2018 wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden war. Damals hatte er in der Öffentlichkeit ,Sieg Heil!' gegrölt und den Hitlergruß gezeigt.