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NS-Wiederbetätigung: Erheblich vorbestrafter 30-Jähriger in Salzburg zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt

Symbolbild.
Symbolbild.

Ein 30-jähriger gebürtiger Niederösterreicher, der wegen Sexualdelikten schon mehrere Jahre in Haft saß, musste sich am Dienstag in Salzburg wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Bettina Maxones-Kurkowski) verantworten. Dem insgesamt fünf Mal vorbestraften, in der Stadt Salzburg lebenden Angeklagten lastete Staatsanwältin Jutta Thoman an, im Vorjahr zwei Mal im Zuge von verbalen Auseinandersetzungen mit seinem Nachbarn neonazistische Parolen gerufen wie auch einschlägige Gesten gezeigt zu haben.

Zwischen dem Angeklagten und seinem Nachbarn kam es wiederholt zu Streitigkeiten - etwa wegen Lärms in der Wohnung des 30-Jährigen. "Am 31. März hat der Angeklagte im Zuge eines solchen Disputs seinen Nachbarn, der aus dem Irak stammt, angeherrscht: ,Österreicher bleibt Österreicher'. Dann rief er ,Sieg Heil!' und zeigte auch den Hitlergruß", schilderte die Staatsanwältin.

Am 28. August sei es dann bei einer erneuten Diskussion wegen Lärms zu einem ähnlichen Vorfall gekommen: "Der Angeklagte fuhr sich mit Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand zur Oberlippe, mimte so den Hitlerbart und rief wieder ,Sieg Heil!'. Und dann spuckte er den Nachbarn auch noch an, der daraufhin die Polizei verständigte", so Thoman. Ihr Nachsatz: "Mit seinem Handeln hat der Angeklagte den Nationalsozialismus als zeitgemäß dargestellt und dessen Führer Adolf Hitler verherrlicht."

In seiner Einvernahme bestritt der 30-Jährige, Nazi-Parolen abgesondert oder derartige Gesten gezeigt zu haben. Die Geschworenen sprachen ihn jedoch mehrheitlich schuldig (5:3 Stimmen). Das vom Angeklagten akzeptierte Urteil: 15 Monate unbedingte Haft.