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NS-Wiederbetätigung: Glatter Freispruch für 30-jährigen Salzburger

Dem Angeklagten wurde angelastet, den Hitlergruß gezeigt sowie einschlägige WhatsApp-Postings verschickt zu haben.

Symbolbild.
Symbolbild.

Ein Salzburger (30) wurde am Dienstag am Landesgericht vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen. Das Urteil des Geschworenengerichts ist rechtskräftig. Dem Angeklagten war angelastet worden, im März im Stadion Wals-Siezenheim beim Fußballspiel RB Salzburg gegen Dortmund den Hitlergruß gezeigt zu haben. Zudem soll er einem Bekannten zwei WhatsApp-Postings mit Fotomontagen Adolf Hitlers geschickt haben. Der Angeklagte (Verteidiger: RA Hellmuth Prankl) beteuerte im Prozess, mit der NS-Ideologie nichts zu tun zu haben. Die Geschworenen sahen offensichtlich keinen Wiederbetätigungsvorsatz - sie sprachen den 30-Jährigen nämlich einstimmig frei.