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Alpenverein zog in Rechtsstreit mit Großglockner Hochalpenstraße den Kürzeren

Oberlandesgericht wies Einspruch ab und bestätigte die Eigentümerschaft der Grohag am Gamsgrubenweg.

Gamsgrubenweg (Archivbild).
Gamsgrubenweg (Archivbild).

Stein des Anstoßes ist der hochalpine Gamsgrubenweg. Dieser entstand im Zuge der Errichtung der Großglockner Hochalpenstraße (Grohag) in den 1930er-Jahren, beginnt auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe auf 2369 Meter und führt bis zum Wasserfallwinkel. Sowohl der Österreichische Alpenverein (ÖAV) als auch die Grohag beanspruchen die Eigentümerschaft für sich. In einem erstinstanzlichen Urteil entschied im März das Landesgericht Klagenfurt zugunsten der Grohag. Es folgte eine Berufung des Alpenvereins, die nun seitens des Oberlandesgerichts Graz abgewiesen wurde. "Wir sind immer von einem rechtmäßigen Eigentum bzw. zumindest redlichen Besitz über mehr als 60 Jahre an den strittigen Flächen ausgegangen und fühlen uns erneut bestätigt", sagte Grohag-Alleinvorstand Johannes Hörl in einer ersten Stellungnahme. Die Hand in Richtung Alpenverein bleibe ausgestreckt. Die Grohag hegt Pläne, auf dem Areal Bauwerke zur Versorgung und zum Schutz der Besucher zu errichten. Der Alpenverein stellt dies in Frage. Man solle das Gebiet nicht weiter verbauen. Ob man das Urteil noch einmal anfechten wolle und könne, sei zu prüfen, hieß es am Dienstag seitens des ÖAV.

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