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Patient starb in Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg: Diplompflegerin verurteilt

Drei Monate bedingte Haft wegen des Grunddelikts der fahrlässigen Tötung: So lautete am Dienstag am Landesgericht Salzburg das noch nicht rechtskräftige Urteil über eine Diplompflegerin. Ihr wurde in dem seit November laufenden Prozess angelastet, in der Nacht von 22. auf 23. Juni 2023 in einem Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen zu sein - ein Patient starb.

Symbolbild.
Symbolbild.

Konkret, so der Vorwurf, habe die Angeklagte damals den Gesundheitszustand eines 50-jährigen, schwer vorerkrankten Patienten jedenfalls in der Zeit zwischen 3.45 Uhr und 5.28 Uhr nicht adäquat überwacht und trotz laufender Verschlechterung des Zustands nicht Alarm geschlagen, sodass dieser starb. ...

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