Lokale nehmen es mit den Verordnungen nicht so genau. Zudem gibt es Ärger mit Lärmbelästigung und Anstandsverletzungen.
SN/robert ratzer
Ordungsamt und Polizei kontrollieren am Rudolfskai.
Bis ein Uhr nachts dürfen Lokale und Bars laut aktueller Covid-Verordnung des Bundes aktuell geöffnet haben. In der Stadt Salzburg gibt es Lokale, die diese Verordnung großzügig auslegen. Das beklagt Bernd Huber, Büroleiter des ressortzuständigen Bürgermeisters Harald Preuner. "In einem Lokal war man der Auffassung, dass es reiche, wenn man ab ein Uhr keine neuen Gäste mehr hereinlässt. Wir sind da anderer Meinung", sagt Huber.
Die Covid-Verordnung bezüglich Sperrstunden ist aus Hubers Sicht jedenfalls genau einzuhalten. Dass die ...
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