Dies hatte für den Advokaten letztlich unangenehmen Folgen:
Zum ersten wurde er per Urteil des Obersten Gerichtshofes, im konkreten Fall zuständig als Rechtsmittelgericht bei Disziplinarvergehen von Rechtsanwälten oder Anwaltsanwärterinnen, nach langwierigem Verfahren Ende Dezember 2022 zu schließlich 500 Euro Geldbuße verurteilt. Schuldig erkannt wurde er wegen des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Zum zweiten muss der Rechtsanwalt laut eines nun ergangenen OGH-Beschlusses letztlich auch 800 Euro an Pauschalkosten für das Rechtsmittelverfahren berappen.