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Russe (32) in Salzburg vom Vorwurf der Vergewaltigung und des Drogenhandels freigesprochen

Der zum größten Teil nicht geständige Angeklagte, ein Tschetschene, wurde letztlich am Freitag von einem Schöffensenat "nur" wegen Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahls verurteilt - rechtskräftig.

Symbolbild.
Symbolbild.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gleich zwei Anklageschriften gegen einen 32-jährigen Mann aus der Russischen Föderation wogen schwer: mehrfache Vergewaltigung sowie Misshandlungen einer Thailändischen Frau, die er 2021 in Salzburg kennengelernt und mit der er zuerst eine einvernehmliche sexuelle Affäre hatte; Handel mit der hochgefährlichen Crystal Meth; und zudem noch Nötigung, Raub sowie zwei Einbruchsdiebstähle.

Am Freitag am Landesgericht wurde der 32-Jährige (Verteidiger: RA Bernhard Kettl) in dem bereits im Oktober eröffneten Schöffenprozess letztlich "nur" wegen dreier Körperverletzungen gegen die besagte Frau sowie wegen zweier Einbrüche schuldig erkannt. Das rechtskräftige Urteil: 18 Monate teilbedingte Haft, vier Monate davon unbedingt. Der Senat (Vorsitz: Richterin Martina Kocher) begründete den Freispruch bezüglich der angelasteten Vergewaltigung auch mit den widersprüchlichen Angaben in den Aussagen der Asiatin. Es fehle die in einem Strafverfahren notwendige Sicherheit für eine Verurteilung.