Weil er laut Anklage im November 2016 in einer Kriseneinrichtung für Kinder und Jugendliche in der Stadt Salzburg einen 13-jährigen Buben vergewaltigt hatte, erhielt ein 18-jähriger Afghane am Dienstag am Landesgericht zwei Jahre teilbedingte Haft. Acht Monate davon wurden vom Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Nicole Haberacker) unbedingt verhängt.
Ins Urteil flossen auch mehrere andere vom jungen Asylbewerber begangenen Straftaten ein: Er hatte demnach im Jahr 2017 auch zwei Betreuer attackiert, einen Passanten berauben wollen und zwei Polizisten durch Ellbogenstöße und durch Würgen zu verletzen versucht. Weiters stahl der offenbar häufig Alkohol konsumierende Angeklagte zwei Flaschen Spirituosen und schlug in einer Asyleinrichtung eine Fensterscheibe ein.
Im Zusammenhang mit dem Übergriff auf den 13-Jährigen - der Bub war zum Oralverkehr genötigt worden - hatte Staatsanwalt Andreas Allex den teilgeständigen Afghanen auch wegen schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen angeklagt. Diesbezüglich erging aber ein Freispruch: das Gericht nahm an, der Angeklagte (Verfahrenshelfer: RA Robert Pirker) habe nicht gewusst, dass das Opfer noch unter 14 Jahre und damit noch unmündig ist. Dem Opfer, vertreten von RA Michael Hofer, wurde ein Teilschmerzensgeld von 500 Euro zuerkannt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen, den der 18-Jährige laut Strafgesetzbuch zu verantworten hatte, beträgt bis 7,5 Jahre Haft.