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Salzburg AG wird Rückzahlung an rund 200.000 Stromkunden leisten

Der Grund ist ein OGH-Urteil, das alle Energieversorger betrifft, die eine Strompreiserhöhung auf Basis von geänderten AGBs vorgenommen haben. Nun erfolgte die Einigung mit der Arbeiterkammer. Ab Mitte August gibt es Geld zurück oder einen Gutschein.

Die Zentrale der Salzburg AG in der Bayerhamerstraße. Rund 200.000 Kunden haben nun Rückzahlungsansprüche.
Die Zentrale der Salzburg AG in der Bayerhamerstraße. Rund 200.000 Kunden haben nun Rückzahlungsansprüche.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt.

Die AK Salzburg hat deshalb die Ansicht vertreten, dass alle Energieanbieter, die auf dieser Basis Erhöhungen durchgeführt haben, Rückzahlungen vornehmen müssen. Das betrifft nun auch die Salzburg AG. Das Unternehmen und die AK haben sich nun geeinigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten erhalten eine Rückzahlung.

Im Schnitt 26 Euro pro Haushalt

Mitte August würden die Kunden darüber informiert, wie sie eine Gutschrift im Wert von 30 Freistromtagen für die Vorteilswelt der Salzburg AG oder die Barablöse anfordern könnten, heißt es von der Salzburg AG. Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch betrage diese Gutschrift im Schnitt 26 Euro pro Haushalt. Die Anforderung des Gutscheins oder der Barablöse sei bis zum 31. Dezember 2020 möglich. "Wir können unseren Kunden eine unbürokratische Lösung bieten, die Rückzahlungen so einfach wie möglich in Anspruch zu nehmen", sagt Kurt Nadeje, Vertriebsleiter der Salzburg AG. Der Gutschein könne drei Jahre lang in der Vorteilswelt der Salzburg AG eingelöst werden, etwa für maßgefertigte Ski, Personal Trainings, den Energieausweis oder andere Produkte.

2018 wurde Strompreis angehoben

Die Rückzahlungsansprüche ergeben sich für die Jahre 2018 und 2019. Denn von 2013 bis 2017 gab es Strompreissenkungen durch die Salzburg AG. Erst 2018 wurde der Preis wieder angehoben. Rund 200.000 Kunden hätten nun Ansprüche auf eine Rückzahlung, heißt es auf Nachfrage aus dem Unternehmen. Das wären also theoretisch mehr als fünf Millionen Euro für die Salzburg AG, nimmt man die 26 Euro pro Haushalt im Schnitt. Die Rechnung könne man so aber nicht anstellen, heißt es vom Unternehmen. Denn man wisse nicht, wie viele Kunden sich letztlich für das Einlösen des Gutscheins entscheiden würden und wie viele für eine Barablöse. Die Kunden würden Mitte August per Post bzw. per Mail informiert und könnten sich bis Jahresende entscheiden.

AK-Präsident Peter Eder sagt: "Uns war wichtig, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlmöglichkeit haben, gut informiert werden und ihnen von den Energieversorgern bei der Anforderung des Gutscheins oder der Barablöse geholfen wird, wenn sie Unterstützung brauchen."

Die FPÖ kommentierte das Ergebnis am Mittwoch so: "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Konsumentenrechte. In erster Linie sollen Anbieter, deren Hauptaufgabe die Versorgung ist, wieder Kundenorientierung vor Profitmaximierung stellen", sagt Landesparteiobfrau Marlene Svazek.