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Salzburg: Obdachloser hielt jungem Mann Flambierbrenner vors Gesicht und drohte ihn anzuzünden - zwei Jahre Haft

"Eigentlich kann ich mich an den Vorfall nicht mehr erinnern. Ich hatte dann ja einen Filmriss, weil ich so rauschig war. Bei mir wurden später ja auch 2,34 Promille Alkohol im Blut festgestellt." - Mit diesen Worten "kommentierte" am Dienstag am Landesgericht ein unterstandsloser, mehrfach vorbestrafter Salzburger den ihm gemachten Anklagevorwurf des minderschweren Raubes.

Symbolbild.
Symbolbild.

Konkret soll der 44-jährige Angeklagte laut Staatsanwalt Francesco Obermayr im März 2022 in Puch einem 28-jährigen Arbeiter einen Flambierbrenner vor das Gesicht gehalten haben, um ihm eine Zigarette abzunötigen - und zwar mit den Worten: "Gib' mit eine Zigarette, sonst zünd' ich Dich an!" - Zur Erklärung: Ein Flambierbrenner ist ein häufig handgroßer Gasbrenner, der durch das Verbrennen von Gas eine extrem heiße Flamme erzeugt. Gewöhnlich kommen Flambierbrenner in der Küche zum Einsatz- etwa zum Karamellisieren von Zucker oder zum Bräunen von Gemüse und Fleisch.

Zu dem inkriminierten Raubgeschehen kam es beim Kraftwerk Puch-Urstein. "Ich war damals mit einem Freund mit dem Radl unterwegs. Wir haben dort eine Pause gemacht. Plötzlich kam der Angeklagte daher, hat uns beschimpft und belästigt. Er hat zuerst in unsere Richtung gespuckt. Dann ist er mit dieser Art Bunsenbrenner, oder wie das heißt, zu mir. Er hatte den Finger am Abzug und hat mir das Ding ein paar Zentimeter vors linke Auge gehalten. Er hat eine Zigarette gefordert, ansonsten zündet er mich an", schilderte der 28-Jährige nun als Zeuge gegenüber dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Marlene Swozil). Nachsatz des 28-Jährigen: "Anfangs habe ich mich schon bedroht gefühlt. Später habe ich mich aber beruhigt und danach auch eine Zigarette geschenkt."

Der 44-jährige Angeklagte, verteidigt von Rechtsanwalt Rudolf Höpflinger als Verfahrenshelfer, wurde schließlich wegen versuchten minderschweren Raubes sowie wegen mehrerer Sachbeschädigungen in anderem Kontext verurteilt. Bei einem im konkreten Fall anzuwendenden Strafrahmen von bis zu 7,5 Jahren Haft - der Angeklagte ist Rückfalltäter - erhielt er zwei Jahre unbedingte Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.