Der Lehrplan legt fest, welche Kompetenzen ein Schulkind erwerben soll. In der Volksschule, der Neuen Mittelschule und in der AHS-Unterstufe ist ein verpflichtender Schwimmunterricht vorgesehen. Dabei fallen Kosten an: Eintritte ins Frei- oder Hallenbad, Bustickets, vielleicht das Honorar für einen externen Schwimmtrainer. Oft werden diese eins zu eins an die Eltern weiterverrechnet - doch das ist illegal. "Der Unterricht an öffentlichen Schulen hat unentgeltlich zu sein", bestätigt Landesschulratsdirektor Andreas Mazzucco. Er habe sich nach etlichen Anfragen im Nationalrat veranlasst gesehen, ein Rundschreiben an alle Schulen hinauszuschicken.
Dort sorgt dieses für großen Wirbel. "Es hat sich da offenbar eine gewisse unerwünschte Praxis eingeschlichen. Es geht oft um geringe Beträge, aber der springende Punkt ist: Man darf es nicht", betont Mazzucco.
Konkret sei davon auszugehen, dass ein Schulkind in acht Doppelstunden schwimmen lernen könne. Die Kosten für das Erlernen dieser Grundkompetenz dürften den Eltern nicht verrechnet werden, sie müssten vom Schulerhalter bestritten werden. Bei den öffentlichen Pflichtschulen sind das die jeweiligen Gemeinden. Bei den AHS-Unterstufen ist der Bund Schulerhalter.
Ausnahmen von der Schulgeldfreiheit bilden Schulveranstaltungen wie Sportwochen oder Skikurse. Auch Lern- und Arbeitsmittel dürfen den Eltern verrechnet werden - also Kopiergeld, Werk- oder Kochbeiträge.
Anders verhält es sich, wenn ein externer Schauspielpädagoge im Deutschunterricht den Kindern die Inhalte eines Theaterstücks näherbringt. "Das ist eine eingeteilte Unterrichtsstunde Deutsch, die so oder so stattfinden würde. Der Theaterpädagoge darf kommen, das darf auch etwas kosten, aber es darf nicht den Eltern verrechnet werden", sagt Mazzucco. Das habe kurioserweise zu massiven Beschwerden von Eltern geführt. Diese sehen die externen Experten im Unterricht als Qualitätsmerkmal und wollen ihren Kindern diese Angebote weiterhin zugutekommen lassen. Doch hier gebe es gesetzlich keinen Spielraum, erklärt Mazzucco: "Auch wenn die Eltern die Kosten freiwillig übernehmen würden - die Schule darf das Geld nicht annehmen."
Die Stadt Salzburg stelle als Schulerhalterin den öffentlichen Pflichtschulen pro Jahr 55.000 Euro zur Verfügung, damit diese beispielsweise Eintrittskarten in die Schwimmbäder kaufen könnten, sagt Schulamtsleiterin Jutta Kodat. Externe Schwimmtrainer bezahle man nicht. Ein Lehrer müsse diese Kompetenz im Rahmen der Ausbildung erwerben.
Können Eltern eigentlich zu Unrecht bezahltes Geld zurückfordern? "Theoretisch ist das möglich", sagt Markus Juranek, Schulrechtsexperte beim Landesschulrat. Dafür müsste jedoch geklärt werden, ob den Eltern Schaden durch ein Organ des Staates entstanden sei oder ob sich diese an der Lehrperson schadlos halten könnten, welche das Geld eingesammelt habe.
Landesschulratsdirektor Mazzucco sagt, es gebe "ganz legale Umgehungsversuche", um Zusatzangebote weiterhin zu finanzieren. "Der Elternverein kann der Schule eine Spende zur Verfügung stellen." Wobei er einräumt: "Nicht jede Schule hat einen Elternverein und Eltern sind unterschiedlich betucht."
Wie viel Geld den Eltern zu Unrecht verrechnet wurde, sei unmöglich festzustellen, sagt Mazzucco: "Das ist aber keine Schwarz-Weiß-Geschichte. Die Eltern wollen diese Zusatzleistungen, sie fordern diese zum Teil ein und sagen: ,Wir bezahlen das freiwillig'. Doch die Schulen dürfen das Geld trotzdem nicht annehmen."