. . Der am 10. Juni bekannt gewordene Fall einer Gastronomenfamilie, die in einem Salzburger Tourismusort unter anderem ein großes Après-Ski-Lokal führt, hatte für enormes Aufsehen gesorgt. Bereits 2019, so teilte das Finanzministerium mit, hatten Steuerfahnder bei einer Hausdurchsuchung bei der Gastrofamilie rekordverdächtig viel an (gehortetem) Schwarzgeld sichergestellt; konkret stieß man auf 781.000 Euro Bargeld und auf 206 Sparbücher mit einer Einlagenhöhe von insgesamt 2,79 Millionen Euro.
Zusätzlich pikant: Der schon seit mehr als einem Jahrzehnt faktische und seit Ende 2014 (auch) handelsrechtliche Geschäftsführer des Après-Ski-Tempels war auch ÖVP-Gemeindepolitiker. Er legte seine politischen Funktionen nach Auffliegen der Causa umgehend zurück.
Jetzt hat die Salzburger Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitglieder der Gastrofamilie - konkret gegen den besagten Geschäftsführer sowie auch gegen seine Mutter, die bis Ende November 2014 als handelsrechtliche Geschäftsführerin fungierte - Anklage erhoben. Laut Elena Haslinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, geht es in der Anklageschrift um die vorsätzliche Hinterziehung diverser Abgaben in Höhe von insgesamt rund 3,2 Millionen Euro. "Die in der Vorwoche am Landesgericht eingebrachte Anklage wurde nun am Montag den Beschuldigten beziehungsweise der Verteidigung zugestellt", so Haslinger.
Der StA-Sprecherin zufolge wird beiden Angeklagten zum Ersten angelastet, zwischen 2011 und 2018 das zuständige Finanzamt um insgesamt 1,39 Millionen Euro an gesetzlich abzuführender Umsatz- sowie Körperschaftssteuer geprellt zu haben. "Es wurden demnach über Jahre Wareneinkäufe, Umsätze und Erlöse unrichtig oder gar nicht buchhalterisch erfasst", entnimmt Haslinger der Anklage.
Zum Zweiten soll das Duo zwischen 2009 und 2019 dem Fiskus weitere 1,34 Millionen Euro an Kapitalertragsteuer vorenthalten haben. Drittens wird den beiden vorgeworfen, von Ende 2017 bis Ende 2019 bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung getrickst zu haben (unrichtige oder keine Erfassung von Umsätzen) - dadurch sei die Finanz um weitere 227.000 Euro geschädigt worden. Der angeklagten Mutter wird schließlich noch vorgeworfen, von 2015 bis 2020 durch nicht ordnungsgemäße Führung der Lohnkonten des Personals 285.000 Euro an Lohnsteuer sowie Dienstgeberbeiträge hinterzogen zu haben.
Neben einer Verurteilung des Duos beantragte die Staatsanwaltschaft auch die Verhängung eine Verbandsgeldbuße über den Betrieb. Nach Rechtskraft der Anklage wird den beiden vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Helmuth-Marco Torpier) der Prozess gemacht.
Die Angeklagten werden von der Linzer Anwaltskanzlei Edthaler Leitner-Pommer Schmieder Rechtsanwälte GmbH vertreten bzw. verteidigt. Der konkret für die Causa zuständige Anwalt Mario Schmieder sagte Montagnachmittag auf SN-Anfrage: "Die Anklage wurde mir nun zugestellt. Ich werde sie jetzt prüfen. Sollte sie rechtswirksam werden, dann beziehen wir in der Hauptverhandlung Stellung dazu."