Im kurzärmeligen T-Shirt war der 49-jährige Salzburger damals zur Live-Übertragung des EM-Spiels gekommen. Später wurde er dann von Polizisten aus dem Public-Viewing-Areal geleitet. Grund: Andere Personen waren auf zwei gut sichtbare Nazi-Tätowierungen am Körper des nun Angeklagten aufmerksam geworden - die Polizei wurde eingeschaltet. Bei den besagten "braunen" Tattoos handelte es sich um ein fünf Mal fünf Zentimeter großes Hakenkreuz am Unterarm sowie um den für "Heil Hitler" stehenden Zahlencode "88" am Handgelenk.
Beide Nazi-Tätowierungen hatte sich der Salzburger eigenen Angaben nach vor rund 18 Jahren selbst gestochen.
Angeklagter umfassend geständig zum Vorwurf der Wiederbetätigung
"Der Angeklagte hat sich damals in der Öffentlichkeit als Neonazi dargestellt ; beziehungsweise als eine Person, die dem Nationalsozialismus gegenüber positiv eingestellt ist. Mit seinem Handeln hat er das Verbrechen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz verwirklicht", betonte Staatsanwältin Elena Haslinger im Prozess. Zudem bemerkenswert: Die Staatsanwältin verwies auch darauf, "dass der Angeklagte auch auf der rechten Brust einschlägig tätowiert ist - dort prangt ein schwarzer Reichsadler mit Eichenlaub. Dieses Tattoo ist erst ein paar Jahre später dazugekommen".
Der Frühpensionist, bislang unbescholten, bekannte sich vollinhaltlich schuldig. Sein Verteidiger betonte: "Leider hat er sich damals bei einer blöden Rauschaktion diese Tattoos gestochen. Und leider hat er dann im vergangenen Juni völlig gedankenlos kurzärmelig dieses Public Viewing besucht." Nachsatz des Verteidigers: "Mein Mandant ist kein Neonazi. Er war nie bei irgendeiner rechtsradikalen Gruppe dabei - das bestätigen auch die Behörden."
Der Angeklagte selbst ergänzte: "Ich war einfach sehr blöd damals. Inzwischen habe ich mir ein Tattoo schon komplett überstechen lassen. Und ich mache das auch bei den anderen."
Bereits gegen Dienstagmittag fiel das Urteil: 15 Monate bedingte Haft für den Frühpensionisten - rechtskräftig.