Am Pkw des 42-jährigen Türken wurden nicht nur einige leichte Mängel, sondern auch ein schwerer Mangel festgestellt. Der Mann wird nicht nur wegen Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz und Lenkens eines Kfz ohne gültige Lenkberechtigung bei der Verwaltungsbehörde angezeigt. Wegen strafrechtlicher Delikte (Urkundenfälschungen) ergeht auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Bei der Kontrolle des Pkw eines 27-jährigen Polen stellten die Sachverständigen gleich drei schwere Mängel sowie einen Mangel mit Gefahr im Verzug fest - die Handbremse war nicht mehr funktionsfähig. Weil das Auto des Polen als nicht mehr verkehrs- und betriebssicher eingestuft wurde, war, wurden die Kennzeichentafeln abmontiert und dem Mann der Zulassungsschein abgenommen.
Auch bei einem weiteren Pkw, gelenkt von einem 19-jährigen Steirer, wurde die Zulassung wegen schwerer Mängel mit Gefahr im Verzug vorläufig aufgehoben und Kennzeichentafeln samt Zulassungsschein eingezogen. Beim Auto des 19-Jährigen waren die Reifen bis zum Gewebe abgefahren und ein Bremsschlauch undicht.