Das Missgeschick ist einem 24-Jährigen passiert. Ein Ohrenzeuge hatte die Einsatzkräfte alarmiert. "Verletzt wurde niemand", sagte Hans Wolfgruber, Sprecher der Landespolizeidirektion Salzburg.
Das Projektil vom Kaliber neun Millimeter war in einer Mauer der Wohnung stecken geblieben. Gegen den Österreicher wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die Polizisten nahmen dem Mann zwei Faustfeuerwaffen samt ein paar Hundert Schuss Munition ab, die er legal besessen hatte.
Aufgrund des Vorfalls gingen die Beamten aber davon aus, dass er mit der Handhabung nicht vollständig vertraut sei. Zahlreiche Polizisten, darunter auch Cobra-Beamte, waren wegen des gefährlichen Zwischenfalls im Einsatz.
Der legale Besitz bedeutet, dass der Inhaber der Pistolen entsprechende waffenrechtliche Belehrungen und Schulungen absolviert haben muss. Dazu gehört unter anderem die Kenntnis, vor dem Reinigen der Pistole nicht nur das Magazin abzunehmen, sondern auch manuell den Schlitten der Waffe zurückzuziehen. Damit wird eine eventuell im Laderaum befindliche Patrone ausgeworfen bzw. kann diese entnommen werden.
Inwieweit der Salzburger diese Belehrungen nun wiederholen muss, entscheidet die zuständige Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung in der Landespolizeidirektion.
Dieses Verfahren ist vom Ablauf her mit der Abnahme eines Fahrzeugführerscheins vergleichbar.