Wegen NS-Wiederbetätigung, konkret wegen Verbrechen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz, erhielt ein - auch im engsten einschlägigen Sinne - schwer vorbestrafter Salzburger jetzt von einem Geschworenengericht drei Jahre unbedingte Haft. Das Gericht widerrief zudem weitere sechs Monate, die aus einer bedingten Entlassung aus einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe resultieren, die der Salzburger im Jahr 2021 erhalten hatte. 13 Mal wurde der 39-Jährige bereits wegen diverser Straftaten verurteilt - darunter auch zwei Mal wegen Wiederbetätigung, weil er etwa 2020 vor Polizisten den Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil" geschrien hatte.
Laut dem nunmehrigen, noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Dienstag hatte der Angeklagte im heurigen Frühjahr in einer Bar in der Stadt Salzburg (wieder) mehrfach den Hitlergruß gezeigt und einen Türsteher als "Kanaken" beschimpft; zudem soll er zum Türsteher gesagt haben, "unter Hitler hätte es das nicht gegeben, dass Ausländer hier arbeiten dürfen".