Der hünenhafte 35-jährige Mann, der am Freitag vor dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) Platz nahm, machte sehr verworrene Angaben. "Man kann erahnen, dass ein psychisch schwer kranker Täter vor Ihnen sitzt", sagte Staatsanwalt Jürgen Wiener in Richtung der Geschworenen.
Fakt ist: Der 35-jährige Asylbewerber aus dem Jemen hatte am 6. November 2023 in Salzburg-Parsch mit einem Küchenmesser (20 cm Klingenlänge) sechs Mal auf seinen Wohnungsvermieter (61) eingestochen. Der Vermieter war damals mit einem Makler in die Wohnung des Jemeniten gekommen. "Der Mietvertrag war ausgelaufen, der 35-Jährige hätte die Wohnung übergeben sollen. Kaum stand der Vermieter in der Tür, griff der 35-Jährige zum Küchenmesser und stach wuchtig auf den Oberkörper des Vermieters ein. Das massiv verletzte Opfer erlitt unter anderem einen Milizriss und wurde notoperiert", so der Staatsanwalt.
Gutachten attestiert dem 35-Jährigen nach wie vor eine hohe Gefährlichkeit
Der unbescholtene Asylbewerber, rasch von der Polizei festgenommen, war zur Tatzeit laut neuropsychiatrischem Gutachten nicht zurechnungsfähig. Demnach leidet er an - bis dahin unerkannter - paranoider Schizophrenie. Bei der Polizei hatte der psychisch Kranke angegeben, dass der Vermieter ihm "die Energie genommen" habe und ein "Reptil" sei. Er habe sich "gegen das Reptil wehren müssen". Nun vor Gericht betonte der Jemenit, dass er "sich jetzt in der Klinik besser" fühle. Er höre "Frequenzen", würde nun aber kein Reptil mehr attackieren. Der Staatsanwalt beantragte die unbedingte Einweisung des nicht zurechnungsfähigen 35-Jährigen, der unter dem Einfluss seiner Krankheit nach wie vor gefährlich sei, in ein (geschlossenes) forensisch-therapeutisches Zentrum. Dem kamen die Geschworenen nach. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
Als Anlasstat für die beantragte Einweisung bzw. Unterbringung hatten die Geschworenen (so wie vom Staatsanwalt vorgebracht) versuchten Mord angenommen. Zuvor hatte Staatsanwalt Wiener ausgeführt, dass dem Jemeniten, der 2016 nach Österreich kam, die Tat als Mordversuch zugerechnet worden wäre, wenn er zur Tatzeit zurechnungs- und damit schuldfähig gewesen wäre.