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Serienweise "braune" Postings verschickt: bedingte Haft für Salzburger

18 Monate auf Bewährung für 52-Jährigen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Prozess wegen NS-Wiederbetätigung endete mit Schuldspruch.
Prozess wegen NS-Wiederbetätigung endete mit Schuldspruch.

Ein gelernter Bankkaufmann musste am Dienstag wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor einem Salzburger Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Ilona Schalwich-Mózes) Platz nehmen.

Staatsanwalt Christoph Wancata lastete dem gelernten Bankkaufmann an, er habe insgesamt 54 WhatsApp-Nachrichten verschickt, in denen die Person Adolf Hitler verherrlicht bzw. der Nationalsozialismus mit seinen Zielen positiv dargestellt worden sei. Mit dem Versenden der propagandistischen Postings habe der Angeklagte bei den Empfängern den Eindruck erweckt, eine Hitler und der NS-Zeit gegenüber aufgeschlossene Person zu sein.

Der unbescholtene 52-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Sein Verteidiger sagte, für seinen Mandanten seien die Postings "schwarzer Humor" gewesen, "keine propagandistischen, sondern parodistische Darstellungen". Die Geschworenen erkannten den Angeklagten für schuldig. Urteil: 18 Monate bedingt - rechtskräftig.