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Spielsüchtiger Tennengauer betrog Banken um 130.000 Euro: 18 Monate teilbedingte Haft

Angeklagter zeigte sich im Prozess in Salzburg reumütig geständig. Als Motiv für seine Kreditbetrügereien nannte er jahrelange massive Spielsucht, was ein Gutachter bestätigte. Von den 18 Monaten teilbedingter Haft wurden vier Monate unbedingt verhängt, die der Angeklagte wohl im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) verbüßen kann.

Symbolbild.
Symbolbild.

Ein Salzburger hat im Jahr 2019 drei Banken mindestens 130.000 Euro an Krediten unter falschen Namen und mit fingierten Lohnbestätigungen herausgelockt, um seine Spielsucht zu finanzieren. Der 42-Jährige war am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg reumütig geständig. Er wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon vier Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt.

Banken mit falschen Personaldaten und fingierten Lohnbestätigungen Kredite entlockt

Der aus dem Tennengau stammende Angestellte hat Alias-Namen und die Namen von Angehörigen zur Gewährung von Krediten angegeben. Zum Beweis, dass er eine Wohnung in Deutschland bezogen hat, unterzeichnete er laut dem Staatsanwalt mit der Unterschrift des Wohnungsgebers. "Ab dem Sommer 2019 habe ich die Kredite nicht mehr bedienen können. Es sind Mahnungen gekommen", schilderte der Angeklagte der Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Madeleine Vilsecker. Damit die Familie nichts von seiner tristen Situation bemerke, habe er die Zahlungsaufforderungen an die deutsche Postadresse schicken lassen wollen.

Ein weiterer Kreditbetrug in Höhe von 50.000 Euro sei ein Versuch geblieben, erläuterte der Staatsanwalt. "Die Mitarbeiter der Bank haben die richtigen Daten herausgefunden." Es wurde Anzeige erstattet. "Mein Mandant war von Anfang an geständig und hat zur Aufklärung beigetragen", betonte Verteidiger Franz Essl. "Er war massiv spielsüchtig und hat viel Geld verspielt. Er hat sich aber nicht persönlich bereichert."

Verteidiger: Mandant war pathologisch spielsüchtig

Der Verteidiger untermauerte die krankhafte Spielsucht des Tennengauers mit einem Sachverständigengutachten, das dem Mann ein pathologisches Spielen attestierte. Dadurch sei die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt erheblich eingeschränkt gewesen, argumentierte Essl. Der Beschuldigte habe diese Krankheit mittlerweile erfolgreich behandeln lassen. "Er hat seit eineinhalb Jahren keinen Spielautomaten mehr angerührt."

Der 42-Jährige hat eigenen Angaben zufolge im Vorjahr eine Privatinsolvenz mit Schulden in Höhe von rund einer Million Euro beantragt. "Er zahlt die Schulden jetzt geordnet zurück und leistet eine geordnete Schadenswiedergutmachung", sagte der Verteidiger.

Der Beschuldigte selbst war vor Gericht reuevoll. Seine Glücksspielleidenschaft habe im Jahr 2010 begonnen und sei 2016/2017 "ganz massiv" geworden. Mit den Krediten habe er Schulden an private Gläubiger zurückzahlen wollen, "teilweise dubiose Gestalten, die ich in Spiellokalen kennenlernte". Schließlich habe er seine Spielschulden nicht mehr zurückzahlen können. Seit der Therapie, aus der er gestärkt hervorgegangen sei, sei ihm bewusst, dass die Spielsucht eine Krankheit sei. Er wisse, welchen Schaden er angerichtet habe, nicht nur finanziell. "Ich schäme mich dafür. Es tut mir sehr leid", sagte er.

Richterin sieht Möglichkeit für Verbüßung der Haft mit Fußfessel

Die vorsitzende Richterin erklärte nach dem Urteilsspruch, der Schöffensenat habe den Eindruck gewonnen, dass dem 42-Jährigen nun bewusst sei, was er angerichtet habe. Mildernd gewertet wurde das reumütige Geständnis, die lange Verfahrensdauer und die rund 12.000 Euro an Schadenswiedergutmachung. Erschwerend waren zwei einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und der hohe Schaden. Da er aber in geordneten Verhältnissen lebe und ein gutes Einkommen habe, bestehe die Möglichkeit, für den unbedingten Strafanteil von vier Monaten eine elektronische Fußfessel zu beantragen, erklärte die Richterin.