Bei Geschwindigkeitsmessungen hat die Polizei auf der Mittersiller Straße (B168) im Gemeindegebiet von Niedernsill in der Nacht auf Samstag einen Pkw gestoppt, der anstatt der dort erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h mit 159 km/h unterwegs war.
Die Polizisten nahmen dem 23-jährigen Lenker aus Tirol an Ort und Stelle seinen Führerschein ab und untersagten ihm die Weiterfahrt. Eine Fahrzeugabnahme gab es in diesem Fall nicht, da die Überschreitung außerorts weniger als 70 km/h betrug.
Doch kurz danach hätte es eigentlich dazu kommen müssen.
Denn ein 42-jähriger Einheimischer war laut Polizei im Messbereich mit seinem Pkw mit sagenhaften 212 km/h unterwegs. Die Polizisten untersagten auch diesem Lenker die Weiterfahrt. Da der Lenker seinen Führerschein nicht bei sich hatte und das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen war, konnte beides nicht an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt werden.
Die beiden Lenker werden bei den zuständigen Behörden angezeigt.
Fahrzeugabnahmen im Fall extremer Tempoüberschreitungen sind in Österreich seit 1. März 2024 möglich. Der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) war eine der politischen Triebfedern zur Verschärfung der Raserbestimmungen in der Straßenverkehrsordnung. Die Behörde muss nach einer Beschlagnahme binnen 14 Tagen entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert. Als Höchststrafe gilt die Versteigerung des Autos beziehungsweise Motorrades.
Der wunde Punkt dieser gesetzlichen Bestimmung ist, dass der Raser auch der Besitzer des Fahrzeuges sein muss. Hat er etwa den Wagen geleast oder ihn sich von einem Bekannten privat ausgeliehen, ist das Auto für die Beschlagnahme tabu.
Zumindest vorerst. Schnöll auf SN-Anfrage: "Wir arbeiten mit den Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise mit dem Bund an legistischen Nachbesserungen, damit die vorläufige Beschlagnahme unkomplizierter umgesetzt werden kann."