SN.AT / Salzburg / Chronik / Salzburg

Tod im Schlaflabor des Salzburger Uniklinikums: In Prozess gegen Diplompflegerin wird Urteil erwartet

Am Dienstag, dem 1. Juli, geht am Landesgericht der Strafprozess gegen eine diplomierte Krankenpflegerin ins Finale. Ihr wird angelastet, im Juni 2023 in einem Schlaflabor der Uniklinik Salzburg grob fahrlässig den Tod eines 50-jährigen Patienten (Hinterbliebenenanwalt: Stefan Rieder) verursacht zu haben.

Symbolbild.
Symbolbild.

Der Prozess war bereits im November 2024 eröffnet worden. Die Pflegerin (Verteidiger: Leopold Hirsch) ist nicht geständig. Sie war - nach 42 Dienstjahren - eigentlich schon in Pension, hatte aber ab September 2022 wieder begonnen, in einem anderen Bereich, nämlich im Schlaflabor, drei Mal monatlich Nachtdienst zu tun.

Die Pflegerin war von 22. auf 23. Juni 2023 zur Überwachung des schwer vorerkrankten 50-Jährigen und weiterer Schlaflaborpatienten eingeteilt. Laut Strafantrag soll sie in jener Nacht den Gesundheitszustand des 50-Jährigen jedenfalls in der Zeit zwischen 3.45 Uhr und 5.28 Uhr nicht überwacht und trotz laufender Verschlechterung seines Zustands nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe geholt haben. Kernvorwurf: Sie habe keine Maßnahmen gesetzt, als bei dem Mann der pCO2-Wert (Wert für den Kohlendioxidpartialdruck; misst die Abatmung von Kohlendioxid über die Lungen, Anm.) schon lebensgefährlich hoch gewesen sei.

Der Verteidiger konterte in der Hauptverhandlung im vergangenen November, seine Mandantin habe bei Übernahme des Patienten nur die Vorgabe gehabt, den Wert der Sauerstoffsättigung zu kontrollieren: "Sie hatte aber keinerlei Vorgaben, was die Höhe des CO2-Wertes betrifft." Richter Günther Nocker vertagte damals zur Klärung, welche Anweisungen und welche Schulung die Pflegerin bezüglich der Überwachung genau bekommen habe. Dies soll nun am 1. Juli erörtert werden - im Anschluss dürfte vermutlich das Urteil ergehen.

SN Karriere