Völlig eskaliert war am 14. Februar ein Streit zwischen zwei in Salzburg lebenden Tschetschenen im Lehener Park. Der eine, 53 Jahre alt, hatte damals davon dem um ein Jahr jüngeren Landsmann wegen angeblicher finanzieller Unstimmigkeiten ein Treffen gefordert und diesen in den Park beordert. Dort war es rasch zu einem heftigen Streit gekommen. Bemerkenswert dabei: Der 53-Jährige - und damit das spätere "Stichopfer" selbst- hatte die Tatwaffe, ein Küchenmesser mit 22 cm Klingenlänge, zur "Aussprache" mitgebracht. Mit diesem hatte er demnach zuerst vor dem 52-jährigen Landsmann herumgefuchtelt, zudem soll er mit den Fäusten in Richtung des Kontrahenten geschlagen haben.
Im Zuge des heftigen Streits, so die Ermittlungen, war das Messer zu Boden gefallen. Worauf es der Jüngere aufgehoben hatte und damit zu seinem Auto gegangen war. Der Ältere ging ihm nach und forderte mehrfach das Messer zurück - worauf der 52-Jährige letztlich auf seinen Landsmann wuchtig einstach. "Das 53-jährige Opfer erlitt unter anderem einen Durchstich des Oberarms mit Eintritt des Stichkanals in den Brustkorb", so der Staatsanwalt am Dienstag zum Prozessauftakt. Er warf dem 52-Jährigen versuchten Mord vor: Die Verletzungen beim Opfer, das erfolgreich operiert wurde, seien "an sich lebensgefährlich" gewesen.
Erstangeklagter bekannte sich der absichtlichen Körperverletzung schuldig
Kurt Jelinek, Verteidiger des wegen Mordversuchs angeklagten 52-Jährigen, wies hingegen jeglichen Tötungsvorsatz seines Mandanten zurück: "Wenn ich jemanden umbringen will, dann steche ich ihm nicht in den Oberarm. Überdies hatte mein Mandant das Messer gar nicht mit." Der Messerstecher selbst beteuerte, dass er den Kontrahenten "zwar verletzen, aber sicher nicht töten" habe wollen.
Das Messerstichopfer wurde ebenfalls angeklagt
Bemerkenswert: Der niedergestochene 53-Jährige sitzt seit Dienstag ebenfalls auf der Angeklagebank - und zwar wegen versuchter schwerer Körperverletzung, weil er dem Erstangeklagten zuvor Faustschläge versetzen habe wollen.
Schuldspruch letztlich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung
Am Mittwochnachmittag beantworteten vier der acht Geschworenen die Hauptfrage, ob ein Mordversuch vorlag, mit einem Ja und vier mit einem Nein. Stimmengleichheit (4:4) ist per Gesetz zugunsten des Angeklagten zu werten und daher einem Freispruch vom Vorwurf des Mordversuchs gleichzusetzen.
Die Eventualfrage nach einem Vorliegen einer versuchter absichtlicher Körperverletzung wurde von den Laienrichtern einstimmig bejaht. Das noch nicht rechtskräftige Urteil für den Erstangeklagten: Vier Jahre unbedingte Haft.
Das ebenfalls mitangeklagte Opfer der Messerattacke erhielt seinerseits wegen versuchter Körperverletzung drei Monate bedingte Haft - auch dieses Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.