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Übersät mit Nazi-Tattoos zum Baden am Hintersee: Ungar verurteilt

35-Jähriger stand am Donnerstag wegen NS-Wiederbetätigung in Salzburg vor den Geschworenen.

Der 35-jährige Ungar erhielt jetzt am Landesgericht Salzburg eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung in seiner Heimat.
Der 35-jährige Ungar erhielt jetzt am Landesgericht Salzburg eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung in seiner Heimat.

Ein verstörendes Bild bot sich für einen Salzburger Bankangestellten am inzwischen lange zurückliegenden 1. August 2020 auf der Liegewiese am Hintersee in Faistenau. An jenem heißen Sommertag zum Baden am See, sah der Banker einen Mann in Badehose stehen - dessen Körper übersät mit "braunen " Tätowierungen. Auf dem Rücken des Mannes - ein 35-jähriger Ungar, wie sich später herausstellte - sah er großflächig einen Wehrmachtssoldaten mit Waffe und der Aufschrift "Total War", weiters war auf der Brust des Ungarn eine Reichskriegsflagge eintätowiert, dazu die Zahl "88" - ein Neonazicode für "Heil Hitler" (die "8" symbolisiert den achten Buchstaben des Alphabets). Weiters war der Unterarm mit SS-Runen "dekoriert", auch ein Hakenkreuz war zu sehen.

Am Donnerstag, fast drei Jahre später, saß der Ungar wegen NS-Wiederbetätigung, konkret wegen Verbrechens nach Paragraf 3 Verbotsgesetz, vor einem Salzburger Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Gabriele Glatz). Laut Staatsanwalt Florian Weinkamer hat der Ungar seinen Körper mit einem Dutzend "einschlägiger Tattoos" versehen und damals, an jenem heißen Sommertag, "den Badegästen am Hintersee zur Schau gestellt". Dadurch, so Weinkamer, habe der Angeklagte den Tatbestand des 3g Verbotsgesetz verwirklicht: Jede nach außen wirksame Darstellung des Nationalsozialismus, seiner Ziele oder Persönlichkeiten sei in Österreich ebenso verboten wie der Gebrauch von typischen NS-Symbolen oder Parolen. "Der Angeklagte nahm es damals in Kauf, dass er als Person wahrgenommen wird, die dem Nationalsozialismus positiv gegenüber steht", so der Ankläger.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig

Der Ungar (Verteidiger Julian Covi) arbeitete damals für ein paar Monate als Mechaniker in Salzburg, lebt seither aber wieder in seiner Heimat. Er bekannte sich vollinhaltlich schuldig. Er habe sich die Tattoos "als 16- bis 21-Jähriger" stechen lassen und sei einst Teil einer einschlägigen ungarischen Gruppierung gewesen: "Mit dieser Phase habe ich aber schon seit zehn, zwölf Jahren abgeschlossen", so der Angeklagte. Er denke auch schon lange daran, sich die Tattoos "abdecken oder überstechen zu lassen".
Die Geschworenen erkannten ihn anklagekonform schuldig. Weil er in Ungarn im Oktober 2020 wegen Drogenbesitzes und -konsums zwei Jahre bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe (Ersatzhaft: 100 Tage) erhalten hatte und der Senat auf diese Verurteilung Bedacht nehmen musste, bekam er nun noch eine Zusatzstrafe von knapp drei Monaten bedingt. Rechtskräftig.

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