Er liebe seine Tochter sehr und habe ihr niemals Gewalt angetan, beteuerte der 29-Jährige am Donnerstag gegenüber dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz. Den schwerwiegenden Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte im Jänner 2024 seine damals erst neun Monate alte Tochter gewürgt und ihr dadurch an sich schwere Verletzungen (Würgemale bzw. Einblutungen in der Haut im Halsbereich) zugefügt habe, wies er entschieden zurück.
Angeklagter: "Wollte die Kleine auffangen und erwischte sie am Hals"
Tatsächlich, so der Flachgauer, sei ihm die Tochter damals "aus so circa 60 Zentimetern Höhe von der Couch auf den Parkettboden gefallen". Er sei damals mit der Kleinen auf der Couch gelegen. Sie hätten beide "gedöst", als sich das am Rand der Couch liegende Baby, dessen Kopf "so eineinhalb bis zwei Meter entfernt" gewesen sei, plötzlich nach vorn gestoßen habe: "Ich habe das im Augenwinkel gesehen. Ich bin sofort hoch, habe reflexartig mit der rechten Hand nach vorn gegriffen und sie im Fallen gerade noch erwischt - erst an der Schultergegend und dann bin ich zum Halsbereich abgerutscht. Der Sturz wurde dadurch abgedämpft", erzählte der Angeklagte vor dem Schöffensenat. Sein Nachsatz: Das Kind habe dann etwa zwei Minuten geschrien, sich dann wieder beruhigt und "dann normal gespielt".
Die Kindesmutter und - damalige - Lebensgefährtin des Angeklagten war zur "Vorfallszeit" nicht in der Wohnung. Fakt ist aber, dass die Frau damals, nachdem sie nach Hause gekommen war und "Rötungen beim Hals" des Babys gesehen hatte, ein Foto davon machte. Als Zeugin vernommen, gab die Kindesmutter an, dass sich ihre Tochter "öfters irgendwo anhauen" würde. Es stimme, dass damals schon das Jugendamt eingeschaltet gewesen sei und es einen Beziehungsstreit gegeben habe, weil der Angeklagte "öfter länger arbeitslos war", so die Kindesmutter.
Gerichtsmediziner: Version des Vaters "überhaupt nicht nachvollziehbar"
Der medizinische Sachverständige und Leiter der Salzburger Gerichtsmedizin, Fabio Monticelli, kann die Vorfallsversion des Angeklagten "überhaupt nicht nachvollziehen". Monticelli am Donnerstag im Prozess: "Die Schilderung des Angeklagten ist für mich nicht geeignet, die Verletzungen zu erklären. Für mich sind diese Verletzungen die Folge einer stumpfen Gewalteinwirkung mit quetschender Komponente über eine längere Zeit hindurch, also für zumindest einige Sekunden." Die Verletzungen - Hämatome im Halsbereich - stünden "sehr gut im Einklang mit einem Würgetrauma". Ein Auffangen bzw. Ergreifen des Kindes am Hals bei einem Sturz aus nur 60 Zentimetern Höhe halte er, Monticelli, "allein schon zeitmäßig in keinster Weise für nachvollziehbar".
Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt
Der Angeklagte lebt seit Längerem nicht mehr bei Mutter und Kind. Er darf die jetzt rund 20 Monate alte Tochter inzwischen zwei Mal in der Woche für drei Stunden sehen, aber nur unter Beaufsichtigung der Mutter, wie der 29-Jährige im Prozess sagte.
Der Verteidiger des Angeklagten verwies auf ein ärztliches Gutachten aus dem Pflegschaftsakt des Bezirksgerichts Seekirchen, wonach "eine sichere Vater-Kind-Beziehung" bestehen würde und sich keine Hinweise auf einen Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung durch den Vater ergeben würden. Zudem, so der Verteidiger, habe der eingeschaltete ärztliche Sachverständige im Pflegschaftsverfahren "nicht ausschließen können", dass sich der "Vorfall auf der Couch" so zugetragen habe wie vom Angeklagten geschildert.
Richterin Glatz vertagte den Prozess zur weiteren Beweisaufnahme. Sie will die im Pflegschaftsverfahren eingeholten Gutachten dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen übermitteln.