Als Kaution übergab der Wirt - er ist auch Trauerredner - letztlich nach langem Telefonat mit "Kommissar Franke" vermeintliche 330.000 Euro Kaution in einer Tasche an eine Geldabholerin. Der falsche Kommissar hatte nämlich von einer "Gerichtsmitarbeiterin" gesprochen, die die Kaution abholen würde.
Tatsächlich waren in der übergebenen Tasche aber nur Papierschnitzel. Und für die Abholerin, tatsächlich eine 47-jährige, einschlägig vorbestrafte und zuletzt in Tschechien lebende Frau, klickten die Handschellen. Im Mai wurde die 47-Jährige dann am Landesgericht Salzburg wegen schweren Betrugs zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Sie gestand im erstinstanzlichen Prozess, für einige Hundert Euro zugesagten "Lohn" als Geldabholerin ("Money Mule") eingesetzt worden zu sein. Mehr sagte die Frau - Mitglied der Volksgruppe der Roma - im Prozess aber nicht. Geschweige denn etwas über die Hintermänner.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Kurt Jelinek legten gegen das Ersturteil Strafberufung ein.
Staatsanwaltschaft wollte eine höhere, der Verteidiger eine geringere Strafe
Am Dienstag musste die 47-Jährige nun in Salzburg in der Berufungsverhandlung vor einem Dreiersenat des Oberlandesgerichts (OLG) Linz Platz nehmen. Der Senat (Vorsitz: Richterin Astrid Henhofer) gab beiden Strafberufungen keine Folge - es bleibt damit bei den erstinstanzlich verhängten 18 Monaten Haft. Henhofer zur Begründung: "Im konkreten Fall ist von einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft auszugehen. Die verhängten 18 Monate sind tat- und schuldangemessen." Als mildernd seien das Geständnis zu werten und dass die Tat beim Versuch geblieben sei; als erschwerend die einschlägige Vorstrafe der Frau, die im Jahr 2015 in Tschechien schon wegen Erpressung und Diebstahls zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.