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Vor 75 Jahren wurde Köstendorf wieder eine eigene Gemeinde

Die unter nationalsozialistischer Herrschaft verordnete Zusammenlegung von Köstendorf und Neumarkt wurde im Jahr 1950 auf Bestreben engagierter Bürger wieder rückgängig gemacht.

LAbg. Josef Schöchl und Bgm. Wolfgang Wagner (r.) erinnerten an die vor 75 Jahren wiedererlangte Eigenständigkeit der Gemeinde Köstendorf.
LAbg. Josef Schöchl und Bgm. Wolfgang Wagner (r.) erinnerten an die vor 75 Jahren wiedererlangte Eigenständigkeit der Gemeinde Köstendorf.

An ein ganz besonderes Jubiläum erinnerten der Köstendorfer Bürgermeister Wolfgang Wagner und der Flachgauer Landtagsabgeordnete Josef Schöchl. Vor 75 Jahren wurde die Gemeinde Köstendorf wiedererrichtet, die in der Zeit des Nationalsozialismus mit Neumarkt am Wallersee zusammengelegt gewesen war.

Bis Ende 1938 waren Köstendorf und Neumarkt selbstständige Gemeinden, wobei das Köstendorfer Gemeindegebiet das Neumarkter Gemeindegebiet völlig umschloss. Neumarkt bestand nur aus dem heutigen Stadtkern und hatte kein Umland.

Nach dem Anschluss erfolgte die Zusammenlegung

"Kaum mehr vorstellbar, dass der an der Grenze zu Henndorf liegende Gasthof Kienberg damals zu Köstendorf gehört hat", sagt Bgm. Wolfgang Wagner dazu.

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich und der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die Gemeinde Köstendorf aufgelöst und fast zur Gänze der Gemeinde Neumarkt eingegliedert. Nur der westliche Teil ab Fischachmühle kam zur Gemeinde Schleedorf. Mit 1. Jänner 1939 entstand damit die Gemeinde Neumarkt-Köstendorf. Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es Bestrebungen, diese Zusammenlegung rückgängig zu machen. In der Gemeindechronik ist vermerkt, dass von "aufrechten Köstendorfern" zu diesem Zweck ein Komitee gegründet wurde.

Fünf Jahre nach Kriegsende kam die Trennung

Trotz dieses intensiven Eintretens dauerte es fünf Jahre, bis die Selbstständigkeit wiedererlangt werden konnte. Im Frühjahr 1950 beschloss der Salzburger Landtag die Trennung der Gemeinde in die beiden ursprünglichen Gemeinden Köstendorf und Neumarkt. Mit dem "Gesetz vom 4. April 1950 über die Auseinanderlegung der Marktgemeinde Neumarkt-Köstendorf in die Marktgemeinde Neumarkt und die Ortsgemeinde Köstendorf" wurde dieser Beschluss veröffentlicht.

Köstendorf musste auf einige Ortschaften verzichten

So erlangte Köstendorf wieder die Selbstständigkeit als Gemeinde. Allerdings musste man dabei auf einige Ortschaften des früheren Gemeindegebietes verzichten. Von den ursprünglich 20 Ortschaften der Gemeinde blieben Pfongau, Lengroid, Sommerholz, Wertheim, Sighartstein, Neufahrn, Schalkham, Thalham, Wertheim und Maierhof bei Neumarkt.

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