"Das war ein Blödsinn mit den depperten Flaschen. Ich hätte sie sofort wegschmeißen sollen." - Reumütig geständig zeigte sich ein Pongauer Gastronom, der Dienstag wegen Verbrechens nach dem Verbotsgesetz vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Martina Pfarrkirchner) Platz nahm. Staatsanwalt Sebastian Wolfsteiner warf dem Wirt vor, von einem unbekannten Zeitpunkt an bis zum 25. Mai 2022 auf einem Schrank in der Gaststube zwei Weinflaschen mit Etiketten, die Adolf Hitler in glorifizierender Pose zeigen, aufgestellt zu haben. "Die Flaschen mit den Hitler-Etiketten waren für die Gäste wahrnehmbar. Der Angeklagte hielt es durch das Aufstellen der Flaschen ernstlich für möglich, dass er dadurch den Nationalsozialismus bzw. dessen Führer Adolf Hitler nach außen positiv darstellt. Und dass er von anderen als eine der NS-Zeit oder Hitler gegenüber positiv aufgeschlossene Person wahrgenommen wird", so der Ankläger.
Der unbescholtene Wirt (Verteidiger: RA Lukas Kofler) erklärte, "dass vor gut zehn Jahren italienische Urlauber die Weinflaschen mitgebracht und bei mir gelassen haben". Fakt ist: Ein Mitglied einer israelischen Gästegruppe, die im Mai 2022 im Gasthaus einkehrte, sah den "Führerwein", machte ein Foto davon und erstattete Anzeige. Der Anwalt des Wirts sagte, sein Mandant habe einen "großen Fehler" gemacht, weil er die Flaschen damals nicht sofort nach Erhalt entsorgt habe. Sein Mandant sei jedoch "sicher kein Nazi. Er hatte sonst keinerlei NS-Devotionalien gehortet. Außerdem kommen viele ausländische Gäste zu ihm."
Die Geschworenen erkannten den Wirt schuldig der NS-Wiederbetätigung. Das Gericht verurteilte ihn unter Anwendung des außerordentlichen Strafmilderungsrechts zu sechs Monaten bedingter Haft. Grundsätzlich beträgt der Strafrahmen ein Jahr Haft bis zu zehn Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.



