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Wollte er Tochter zur Heirat nötigen? Syrer in Salzburg erneut freigesprochen

Zum zweiten Mal wurde Donnerstag am Landesgericht einem Syrer der Prozess gemacht, weil er laut Staatsanwaltschaft im Herbst 2019 seine Tochter, sie war damals 16 Jahre alt, zur Heirat mit einem Libanesen zwingen habe wollen. Desweiteren soll der Vater die Tochter damals durch Schläge verletzt haben.

Symbolbild.
Symbolbild.

Der 44-jährige Familienvater war deswegen bereits ab November 2019 in Salzburg vor Gericht gestanden - die damals zuständige Richterin sprach ihn aber dann im März 2020 vom Vorwurf der "versuchten Zwangsheirat" (§106a StGB) ebenso frei wie von den Vorwürfen der Körperverletzung und schweren Nötigung der Tochter. Gemäß letztgenanntem Vorwurf soll der Syrer die Tochter auch mit dem Tod bedroht haben, falls sie zur Polizei gehe und von der beabsichtigten Zwangsheirat und Schlägen erzähle. Die Staatsanwaltschaft berief in der Folge gegen den Freispruch - mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Linz kippte das Urteil - der Prozess wurde daher nun unter Leitung einen anderen Richterin, Anna-Sophia Geisselhofer, neu aufgerollt.

Der Syrer (Verteidigerin: RA Pia Felix) bekannte sich weiter hin "nicht schuldig". Er habe damals mit Frau und fünf Kindern Syrien verlassen, um nach Österreich zu reisen und hier Asyl zu erhalten. Bei einem zweitägigen Zwischenstopp in Beirut (Libanon) habe sich die 16-Jährige in einen Mann verliebt, so der Angeklagte: "Sie hat gesagt, sie will ihn heiraten. Ich habe aber nicht zugestimmt, weil sie zu jung war. Wir vereinbarten jedoch, dass sie ihn heiratet, wenn sie Achtzehn ist." In Österreich angekommen habe die Tochter plötzlich gesagt, sie wolle den Mann nicht mehr heiraten. "Das war zwar dann peinlich. Aber ich habe es akzeptiert. Ich wollte sie nie zu etwas zwingen und ich habe sie auch nicht geschlagen. Die Familie hat seither keinen Kontakt mehr zu ihr, sie ist weg. Aber ich liebe sie noch immer", so der Syrer.

Auch diesmal erging ein Freispruch. Im ersten Rechtsgang hatte sich die - inzwischen nicht mehr auffindbare - Tochter der Aussage entschlagen, weshalb ihre im Ermittlungsverfahren getätigten und den Vater belastenden Angaben nicht gerichtlich verwertet werden durften bzw. dürfen. Auch etliche (weitere) Zeugenanhörungen im nun zweiten Rechtsgang erbrachten für das Gericht keinen Tatnachweis. Der erneute Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.