Der Lenker habe die Frage, ob er größere Bargeldmengen mitführe, am Dienstagabend noch verneint, so das Zollamt. Zunächst fanden die beiden Zöllner 10.000 Euro Bargeld unter der Fußmatte des Fahrers bei der Durchsuchung des Pkw mit deutschem Kennzeichen. Daraufhin forderten sie den Mann erneut auf, Angaben darüber zu machen, ob er noch weitere Bargeldmengen mit sich führe. Obwohl dieser bei seiner ursprünglichen Aussage blieb, er hätte kein weiteres Bargeld bei sich, kamen weitere 7000 Euro bei der anschließenden Kontrolle des Inhalts der Taschen und Hosentaschen zum Vorschein. Das Hauptzollamt Rosenheim leitete daher ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein. Zur Begleichung des zu erwartenden Bußgeldes wurde ein Betrag in Höhe von
8500 Euro einbehalten. Ab 10.000 Euro müssen bei grenzüberschreitenden Reisen in den EU-Staaten beim Zoll deklariert werden.
Auch ein Zugreisender hatte große Bargeldmenge nicht deklariert
Zuletzt schon hatte die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein einen Bargeldbetrag von über 18.000 Euro bei der Kontrolle eines Zugreisenden aus Österreich bei der Einreise nach Deutschland entdeckt. Dieser hatte zudem noch eine geladene Schusswaffe bei sich. Trotz Aufforderung, über mitgeführte Barmittel Auskunft zu geben, hatte auch dieser Mann die korrekte Höhe des im Reisekoffer befindlichen Bargeldes verschwiegen, so das Hauptzollamt Rosenheim.