Am 10. November 2024 findet die entscheidende S-Link-Befragung in den Bezirken Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung und Hallein statt.
Die Fragestellung lautet:
Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?
Wer am Abstimmungstag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, muss eine Stimmkarte beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: persönlich in der Gemeinde, schriftlich oder online.
Telefonische Beantragung ist nicht möglich
In der Stadt Salzburg beginnt am Montag die Ausgabe der Stimmkarten für die Volksbefragung. Stimmberechtigte können ihre Karte ab 7.30 Uhr im Schloss Mirabell beantragen und dort auch gleich ihre Stimme abgeben. Ausgestellt werden die Stimmkarten im Raum neben dem Stadtservice (Passamt 2), und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. Die letzte Möglichkeit, eine persönlich beantragte Stimmkarte im Schloss Mirabell (Identitätsnachweis mitnehmen) abzuholen, besteht am 7. November bis 16 Uhr. Bis dahin können die Stimmkarten auch schriftlich beantragt werden. EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Salzburg sind nicht stimmberechtigt, da es sich um eine Volksbefragung handelt.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Personen, die in der Stadt Salzburg stimmberechtigt sind, können den Antrag online auf www.stadt-salzburg.at/stimmkarte stellen.
Folgende Daten müssen bei einem schriftlichen Stimmkartenantrag (per Post) angegeben werden:
Familienname und Vorname
Geburtsdatum
persönlicher Code laut amtlicher Wahlinformation, die etwa 3 Wochen vor der Abstimmung ausgeschickt wird oder
Angabe der Passnummer (alternativ Übermittlung einer Reisepassablichtung)
Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Stimmkartenanforderung,
Adresse, wohin die Stimmkarte gesendet werden soll.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (12. September 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben oder
vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten. In diesem Fall ist ein Antrag zu stellen, die Wahlberechtigung besteht für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre.
EU-Bürgerinnen und -bürger sind nicht stimmberechtigt
EU-Bürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Salzburg sind diesmal, da es sich um eine Volksbefragung handelt - anders als bei der Bürgerbefragung zum S-Link in der Stadt Salzburg im Jahr 2023 -, nicht stimmberechtigt. Grund dafür ist, dass die Bürgerbefragung nach dem Salzburger Stadtrecht erfolgte, bei der Volksbefragung aber nach dem Salzburger Volksbefragungsgesetz die Salzburger Landtagswahlordnung anzuwenden ist.