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Antheringer Au: Dem Land sind vertraglich die Hände gebunden

Das Land Salzburg hat beim Kauf der Antheringer Au ein "Ausbeutungsverbot" akzeptiert - und zwar auf ewig. Außer ökologischen Maßnahmen darf der Eigentümer nichts machen. Von allem anderen profitiert der Verkäufer. Auch da übt der Landesrechnungshof in seinem Rohbericht deutliche Kritik.

Der Kaufvertrag regelt, was das Land mit der 520 Hektar großen Fläche anstellen darf – nicht viel.
Der Kaufvertrag regelt, was das Land mit der 520 Hektar großen Fläche anstellen darf – nicht viel.