Im März hatte die "Plattform Lebendiges Salzburg" mehr als 3000 Unterschriften gegen den Ausbau der Mönchsberggarage in der Stadt Salzburg eingebracht. Das Ziel: Ein Bürgerbegehren. Zwei Mal hatte die Hauptwahlbehörde bisher getagt - und die Entscheidung jeweils vertagt, um Rechtsgutachten einzuholen. Bei der dritten Sitzung am Donnerstag wurde das Begehren dann einstimmig abgelehnt. Somit wird es keine Bürgerbefragung oder -abstimmung über das 30-Millionen-Euro-Projekt geben.
Wie die Stadt Salzburg in einer Aussendung mitteilte, seien 3000 Unterschriften somit hinfällig. Verfassungsrechtlicher Universitätsprofessor Harald Stolzlechner habe am Donnerstag sein Gutachten in der Sitzung der Hauptwahlbehörde im Detail erläutert. "Nämlich, dass gemäß § 53e Salzburger Stadtrecht 1966 der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens formalrechtlich nur von einer Person gestellt werden kann, die am Tag der Einbringung des Antrages zur Wahl des Gemeinderates berechtigt sei",wie es in der Aussendung heißt. Da der Antrag der Proponenten aber den Briefkopf "Plattform Lebendiges Salzburg" trage und von zwei unterschrieben worden sei, sei der Antrag somit als Antrag der Plattform zu bewerten. "Nach rund einstündiger Diskussion fiel die Entscheidung der Hauptwahlbehörde einstimmig, also auch mit den Stimmen der Bürgerliste. Die mehr als 3000 Unterschriften als integraler Bestandteil des Bürgerbegehrens sind damit hinfällig", heißt es von der Stadt Salzburg.
Bürgerliste erwartet sich von ÖVP "ehrliches Vorgehen"
Die Bürgerliste betont nun, dass die mehr als 3000 Unterschriften ein klarer Auftrag für die Politik seien. "Der Gemeinderat kann jederzeit selbst ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau der Mönchsberggarage, und damit die Abstimmung über die Erweiterung beschließen. Alles, was es braucht, ist eine Mehrheit im Gemeinderat", sagt Klubchefin Ingeborg Haller. "Vor allem von der ÖVP erwarte ich mir jetzt ein ehrliches Vorgehen. Wenn Bürgermeister Harald Preuner will, dass die Menschen in unserer Stadt zu diesem Mega-Verkehrsprojekt gehört werden, dann soll er umgehend alles Nötige in die Wege leiten. Wenn die ÖVP das aber nicht will, dann soll sie es den Salzburgern endlich offen und ehrlich sagen."
Anstatt die Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen zu lassen, seien ihnen im aktuellen Verfahren ständig neue Steine in den Weg gelegt worden, heißt es von der Bürgerliste. "Zuerst wurde ein Tippfehler im Antrag/Begleitschreiben als Argument für eine Ablehnung strapaziert, dann wurde argumentiert, die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei nicht ausreichend bestimmt. Nachdem diese Argumente widerlegt werden konnten, wurde nunmehr - durch ein juristisches Gutachten gestützt - der Antrag für unzulässig erklärt, weil die Plattform für ein lebendiges Salzburg als Verein, und nicht natürliche Personen den Antrag gestellt haben." Die Bürgerliste spricht deshalb von einem Rückschlag in den Bemühungen um mehr direkte Demokratie.
"Auftrag aus dem Volk ernst nehmen"
Die Plattform Lebendiges Salzburg hatte bereits am Dienstag betont, dass der Wunsch der Menschen nach Gehör und Mitsprache durch die eingereichten 3000 Unterschriften eindrucksvoll belegt sei. "Die für die Abhaltung einer Befragung erforderlichen 2000 Unterschriften wurden deutlich übertroffen. Es liegt jetzt an der Politik, diesen Auftrag aus dem Volk ernst zu nehmen und die Mitsprache endlich zu ermöglichen. Hierzu steht dem Salzburger Gemeinderat, aber auch dem Bürgermeister allein die Möglichkeit offen, eine Bürgerbefragung gemäß Salzburger Stadtrecht durchführen zu lassen. Es wird sich zeigen, wer bei dieser Frage Haltung beweist und wer nicht", hieß es von der Plattform.