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Der Bund schenkt dem Land Salzburg die Festung Hohensalzburg

Nach jahrzehntelangem Konflikt bekommt Salzburg einen Teil der historischen Immobilien zurück.

Der Bund schenkt dem Land Salzburg die Festung Hohensalzburg
Der Bund schenkt dem Land Salzburg die Festung Hohensalzburg

Die Regierung kommt dem Land Salzburg im seit Jahren schwelenden Konflikt über das Vermögen aus der Monarchie entgegen. Wie Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) nach dem Ministerrat ankündigte, schenkt der Bund dem Land nun einen Teil seines historischen Immobilienbesitzes - darunter die Festung Hohensalzburg und die Neue Residenz.

Schenkung zum 200-Jahr-Jubiläum

Laut Drozda habe der Bund in den vergangenen Jahren sechs Mio. Euro in die Instandhaltung der historischen Gebäude investieren müssen. Dies übernehme nun das Land Salzburg. Die Schenkung erfolgt im Rahmen des heuer begangenen Jubiläums 200 Jahre Salzburg bei Österreich. Eine abschließende Beilegung der Vermögensauseinandersetzung ist dies allerdings nicht, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP).

Auch Residenzbrunnen und Pferdeschwemmen wechseln den Besitzer

Neben Festung und Residenz wechseln noch andere, kleinere Immobilien in der Salzburger Innenstadt den Besitzer: die Mariensäule, der Residenzbrunnen und die beiden Pferdeschwemmen. Dazu kommen noch diverse Einrichtungsgegenstände. Die Regierung hat das Vorhaben bereits abgesegnet. Fixiert wird die Übertragung allerdings erst durch einen Parlamentsbeschluss im kommenden Jahr.

36 Millionen Euro wert

Der Gesamtwert der sechs geschenkten Liegenschaften beträgt rund 36 Millionen Euro. Der Grundstückswert wurde mit rund 6,67 Millionen Euro beziffert, der Gebäudewert mit rund 29,83 Millionen Euro. Die historischen Immobilien sollen zur Erhaltung des kulturellen Erbes ausschließlich im öffentlichen Eigentum verbleiben und "einer bloßen Vermarktung" entgegenstehen.

Mit der grundbücherlichen Eigentumsübertragung an das Land Salzburg sei ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Republik Österreich und ein unentgeltliches Gebrauchsrecht für die bestehenden Nutzungen der Universität Salzburg einzuverleiben. "Dieses Veräußerungsverbot verhindert jede Übertragung der Sache ohne Zustimmung des Bundes und bindet auch einen allfälligen Rechtsnachfolger", heißt es in dem Entwurf für ein dementsprechendes Bundesgesetz.

Die Vermögensauseinandersetzung des Landes Salzburg mit dem Bund ist aber noch nicht abgeschlossen. Es laufen noch Gespräch über einige Hundert Kunstgegenstände. Dabei handelt es sich vor allem um Gemälde, die vor 200 Jahren in den Besitz des Bundes gelangten. Auch wenn Salzburg für die Instandhaltungskosten der geschenkten Liegenschaften und Objekte in Zukunft selbst aufkommen müsse, so seien diese mit einen hohen Identifikationswert Salzburgs verbunden und befänden sich auch in einem guten Zustand, hieß es aus dem Büro des Landeshauptmannes. Das Ergebnis der Verhandlungen, die Haslauer seit Monaten mit dem Bund geführt habe, sei jedenfalls erfreulich, wurde betont.

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