Der Ende August von der Gemeindevorstehung suspendierte Stadtamtsdirektor von Hallein bleibt bis auf Weiteres suspendiert. Das Landesverwaltungsgericht hat in seinem über 40 Seiten ausgeführten Urteil vom 1. Februar die Beschwerde gegen die Suspendierung als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision ist ...
Gericht wies Beschwerde ab: Stadtamtsdirektor von Hallein bleibt suspendiert
Das Landesverwaltungsgericht kommt zu einem eindeutigen Schluss. Die erhobenen Dienstpflichtverletzungen seien ausreichend konkret und ausreichend schwer, um eine Suspendierung zu rechtfertigen.

BILD: SN/APA
„Was hier geschieht, jeden geht’s an“, heißt es auf dem Halleiner Rathaus.