SN.AT / Salzburg / Politik

Nationalratswahl: Wählerverzeichnis aufgelegt

Am 29. September ist es soweit: Österreich wählt einen neuen Nationalrat. In den Salzburger Gemeinden liegen ab Dienstag Listen mit den Wahlberechtigten auf. Einspruch ist bis 8. August möglich.

Nationalratswahl: Wählerverzeichnis aufgelegt
Nationalratswahl: Wählerverzeichnis aufgelegt

Bis 8. August kann gegen die Nichtaufnahme vermeintlich wahlberechtigter bzw. gegen die Aufnahme vermeintlich nicht wahlberechtigter Personen in die Wählerverzeichnisse Einspruch erhoben werden. Vor allem Personen, die seit der vergangenen Wahl - das war die Landtagswahl am 5. Mai 2013 - in eine andere Gemeinde übersiedelt sind, sollten sich überzeugen, ob sie in das Wählerverzeichnis der neuen Wohnsitzgemeinde eingetragen sind. Ausschlaggebend für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist der Wohnsitz am 9. Juli 2013. Briefwahl möglichWer am Wahltag nicht im eigentlich zuständigen Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde wählen kann, hat die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte zu wählen, und zwar entweder in jeder Gemeinde Österreichs in den dafür vorgesehenen Wahllokalen oder per Briefwahl. Personen, die zwischen dem 9. Juli und dem Wahltag, 29. September, übersiedelt sind bzw. übersiedeln werden, müssen in ihrer früheren Wohnsitzgemeinde wählen oder eine Wahlkarte beantragen.

Diese Wahlkarte, die nicht frankiert werden muss, ist dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde (die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt) zu übermitteln. Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 29. September, 17.00 Uhr, dort einlangen, damit der Stimmzettel bei der Auszählung berücksichtigt wird.

Wahlkarten können ab sofort bis 25. September beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich oder bis 27. September persönlich (mit anschließender persönlicher Übernahme) beantragt werden. Sie werden jedoch erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel, das ist voraussichtlich vier Wochen vor der Wahl, ausgegeben.

Wahlberechtigt sind auch AuslandsösterreicherWahlberechtigt sind bei der Nationalratswahl am 29. September alle österreichischen Staatsbürger, die vor dem 29. September 1997 geboren und ihren Hauptwohnsitz am 9. Juli in einer österreichischen Gemeinde hatten, sowie alle Auslandsösterreicher, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Während Österreicher mit einem inländischen Hauptwohnsitz automatisch in die Wählerevidenz eingetragen sind, müssen Auslandsösterreicher die Eintragung in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde (etwa in die jener Gemeinde, wo sie oder die Vorfahren zuletzt gewohnt haben) eigens beantragen. Beantragt eine Auslandsösterreicher erst nach dem Stichtag 9. Juli die Eintragung in eine Wählerevidenz, so ist dies jetzt nur noch durch ein Einspruchsverfahren gegen das Wählerverzeichnis bis 8. August möglich.