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Null Toleranz? In diesem Fall ja.

Weibliche Genitalverstümmelung? Nicht in unserem Land.

Stefanie Schenker

Es macht fassungslos, dass in Salzburg lebende Mädchen im Jahr 2018 der Gefahr einer Genitalverstümmelung ausgesetzt sind. Dennoch ist es Realität und darüber muss eine öffentliche Debatte stattfinden. Denn die fehlt bisher. Die gefährdeten Mädchen hören von uns nicht, dass sie ein Recht auf Unversehrtheit haben. Sie - und ihre Vertrauenspersonen wie ältere Geschwister oder Freunde - hören von uns nicht, dass ihnen dieses Recht niemand wegnehmen darf. Das müssen wir dringend nachholen. Und den Eltern müssen wir sagen, dass ein Eingriff dieser Art nicht nur grausam, sondern verboten ist und einen Straftatbestand darstellt. So erfreulich die Zuständigkeit österreichischer Gerichte zumindest für ab Jänner 2012 begangene Taten im Ausland ist: Das Argument des "einmaligen Vorfalls", mit dem etwa Jugendämter den Strafverfolgungsbehörden Akteneinsicht verwehren dürfen, hat hier einen zynischen Beigeschmack. Genitalverstümmelung lässt sich eben nicht wiederholen. Außer bei einer jüngeren Schwester derselben Familie. Pflichtuntersuchungen und eine Verknüpfung mit der Familienbeihilfe? Warum nicht. Wir müssen klarstellen, dass es keinen Spielraum für Diskussionen gibt. Weibliche Genitalverstümmelung? Nicht in unserem Land.