Barbara Thöny, die SPÖ-Landtagsabgeordnete aus Saalfelden, ist empört. Sie kann es kaum glauben, dass der im Februar ein weiteres Mal eingebrachte und überarbeitete Antrag wiederum abgelehnt worden ist.
In Anlehnung an das in Burgenland erfolgreich umgesetzte Modell drängt Thöny darauf, dass das Land Salzburg pflegende Angehörige anstellt. Zu den zahlreichen Mitstreiterinnen in dieser Sache gehört auch die Expertin Claudia Hemetsberger-Wasserbauer mit ihrer zu pflegenden Mutter Hedwig Wasserbauer.
Letztere ist früher ÖVP-Politikerin aus dem Pongau gewesen. Von 1984 bis 1994 war sie zudem im Salzburger Landtag vertreten war. Außerdem agierte sie als Landesleiterin der Österreichischen Frauenbewegung.
Die 1000er-Marke bei den Unterschriften ist geknackt
Auch nun, nach der Ablehnung des Antrags durch die FPÖ, die ÖVP und die Grünen, haben sich die involvierten Frauen in Bewegung gesetzt und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Sie touren derzeit durch das ganze Bundesland.
Im Gepäck haben sie eine Pflegepetition und die entsprechende Unterschriftenliste. Die Stationen im Pinzgau waren bisher Kaprun, Saalfelden und Zell am See. Zahlreiche Menschen haben unterschrieben; schon am Wochenende ist die 1000er-Marke geknackt worden.
Hintergrund der SPÖ-Forderung, die im Landtag einzig von den Neos unterstützt wurde, ist unter anderem die Tatsache, dass in Seniorenhäusern Plätze wegen fehlender Pflegekräfte zum Teil nicht vergeben werden können. Thöny: "Rund 80 Prozent aller Menschen mit Pflegebedarf werden ehenamtlich zuhause von ihren Angehörigen oder Zugehörigen - zum Beispiel Freunde und Nachbarn - unterstützt. Und: Es werden nicht nur ältere Menschen, sondern auch Kinder mit Behinderungen meist von Angehörigen betreut."
Christian Pewny: Verweis auf das Angebot der Angehörigenentlastung
Der zuständige Landesrat Christian Pewny von der FPÖ verweist im PN-Gespräch unter anderem auf das noch junge Angebot der Angehörigenentlastung. Mit finanzieller Unterstützung des Landes können pflegende Angehörige einen mobilen Dienst in Anspruch nehmen, der ihnen stundenweise, regelmäßige und langfristige Auszeiten ermöglicht. Die Haupt-Voraussetzungen sind Mindestpflegestufe drei und dass die Betreuungsperson im selben Haushalt lebt. Weiteres verweist der Landesrat auf die Tageszentren für Seniorinnen und Senioren. Und was sagt er zur Anstellung durch das Land? Schließlich ist die FPÖ vor der Regierungsbeteiligung dafür gewesen...
Christian Pewny: "Das ist rechtlich einfach nicht möglich. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt es nicht. Pflegende Angehörige arbeiten oft viel mehr als 40 Stunden. Deshalb kann die Anstellung durch das Land jetzt nicht unsere primäre Agenda sein. Aber eine Lockerung bei den Voraussetzungen für die Angehörigenentlastung ist durchaus ein Thema. Grundsätzlich ist es natürlich leichter, als Oppositionspartei Dinge einzufordern, als sie dann wirklich umzusetzen. Es gilt einfach, sich an Gesetze zu halten. Das Arbeitszeitgesetz, das eine große Errungenschaft bildet, ist zudem eine Bundesmaterie - dafür ist das Land nicht zuständig."
Anstellung pflegende Angehörige - In Burgenland funktioniert's
In Burgenland erhalten pflegende Angehörige ab Pflegestufe drei eine 20-Stunden-Anstellung bei einer Art Tochterfirma des Landes. Bei Pflegestufe vier gibt es 30 Stunden und ab Stufe fünf werden die betreuenden Personen für 40 Stunden angestellt.
Jurist Lukas Hölzl: "Wir haben hier mit dem ,Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000' unter Paragraph 14 eine rechtskonforme Möglichkeit für dieses Angebot geschaffen. Der politische Wille war da. Die Richtlinien sind im Burgenländischen Landesamtsblatt kundgemacht worden, nachzulesen ist das Ganze unter Paragraph 14/9.