Am 28. Juli hat Richterin Anna-Sophia Geisselhofer und der Schöffensenat das verheerende Urteil im Swap-Prozess rund um Heinz Schaden gesprochen. Es gab sieben Schuldsprüche für sieben Angeklagte. Der einst angeklagte Bürgermeister musste in Folge dessen zurücktreten. Die SPÖ verlor sogar am vergangenen Sonntag den Bürgermeistersessel an die ÖVP.
Fast 20 Wochen oder viereinhalb Monate nach der Urteilsverkündung vom 28. Juli liegt nun das schriftliche Urteil aus dem Swap-Prozess vor. Alle sieben Verteidiger haben am Mittwochnachmittag elektronische Post vom Landesgericht Salzburg erhalten. 491 Seiten umfasst die Urteilsbegründung.
Nun beginnt die Einspruchsfrist. Bis auf Monika Rathgebers Anwalt haben alle Verteidiger Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Verteidiger haben nun vier Wochen Zeit, um ihre Beschwerden auszuführen. Es gilt als wahrscheinlich, dass diese Frist erstreckt wird. Danach hat der Oberstaatsanwalt Gelegenheit zur schriftlichen Gegenausführung. Erst dann gehen diese Ausführungen allesamt zum Obersten Gerichtshof. Die Frage ist, ob der Schuldspruch vor dem OGH hält. Darüber wird wohl ein Fünf-Richter-Senat entscheiden.