Ende April läuft die zivilrechtliche Vereinbarung der Stadt Salzburg mit den Fiakern aus. Der Gemeinderat hatte im November 2022 beschlossen, dass die Fiaker in Salzburg weitere fünf Jahre ihre Runden drehen dürfen. Ob die 14 Standplätze am Residenzplatz wie geplant am 1. Mai neu vergeben werden, hängt vom Ausgang eines am Landesverwaltungsgericht Salzburg (LVwG) anhängigen Nachprüfungsverfahrens ab.
Ein deutscher Fiakerunternehmer, der durch den Wiener Rechtsanwalt Berthold Hofbauer vertreten wird, ficht die Ausschreibung der Stadt an und hat eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist am 31. März am LVwG einen Antrag auf Nachprüfung der zivilrechtlichen Vergabe der Fiakerstandplätze eingebracht. Am Montag findet am Gericht die mündliche Hauptverhandlung statt.
Gericht erließ einstweilige Verfügung
Am 1. April hat das Landesverwaltungsgericht auf Antrag des Unternehmers eine einstweilige Verfügung erlassen. Solange das Nachprüfungsverfahren anhängig ist, darf die Stadt keine zivilrechtliche Vereinbarung mit den Fiakern abschließen. Der Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist sei unterbrochen, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
In einer Pressekonferenz, die Hofbauer am Mittwoch gemeinsam mit dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) in Salzburg abhielt, führte der Anwalt des Deutschen vergaberechtliche Mängel ins Treffen. Es sei intransparent, nach welchen Kriterien die Stellplätze vergeben werden würden. Die Plätze dürften nicht durch einen zivilrechtlichen Vertrag vergeben werden, vielmehr handle es sich um eine Konzessionsvergabe, nach der die Fiaker im Interesse der Stadt auch Touristinnen und Touristen kutschieren müssten. Demnach habe das Bundesvergabegesetz Konzessionen anzuwenden. Die Vergabe sei zudem nicht rechtens, weil die Stadt die Tierschutzbestimmungen im neuen Vertrag im Vergleich zum derzeit noch geltenden Vertrag stark reduziert habe. So seien für die Pferde nach Arbeitstagen keine Ruhetage mehr vorgesehen. Die Regelung, wonach die Pferde ab 35 Grad hitzefrei bekommen sollen, sei gestrichen worden. Hofbauer präsentierte ein von seiner Anwaltskanzlei in Auftrag gegebenes privates Rechtsgutachten. Der Autor kommt zum Schluss, dass beim Abschluss von Verträgen mit Fiakerunternehmern durch die Stadt Salzburg die Pflicht bestehe, das Tierwohl zu berücksichtigen.
Stadtchef Preuner: "Tierschutz ist Bundessache"
Die Stadt sieht der Verhandlung am Montag gelassen entgegen. "Hier wird versucht, eine Konzessionsvergabe zu konstruieren. Wir vergeben keine Konzession, wir vergeben lediglich die Standplätze", sagt Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Jeder Fiaker, der wolle, dürfe in Salzburg mit seiner Kutsche fahren. Der Tierschutz sei Bundessache. "Wir können als Stadt keine Maßnahmen festlegen." Der neue Vertrag sieht stattdessen vor, dass der Amtsveterinär alle zwei Wochen unangemeldet eine veterinärmedizinische Überprüfung durchführt.
Der Bürgermeister verstecke sich wieder einmal hinter dem Tierschutzgesetz, kritisiert Gemeinderat Bernhard Carl (Bürgerliste). "Die Stadt kann in einen zivilrechtlichen Vertrag alles hineinschreiben, sie könnte sogar noch strenger sein als das Tierschutzgesetz." Es sei im Vertrag ja auch die Route vorgegeben. Sie werde aber häufig nicht eingehalten. Es fehle die Kontrolle. Der Tierschutz sei Bundessache. "Wir können als Stadt keine Maßnahmen festlegen." Der neue Vertrag sieht stattdessen vor, dass der Amtsveterinär alle zwei Wochen unangemeldet eine veterinärmedizinische Überprüfungen durchführt.
Mit der Gerichtsentscheidung ist in zwei bis zehn Wochen zu rechnen
Gegen die einstweilige Verfügung wird die Stadt keine Beschwerde oder Revision erheben. Sie sei für Nachprüfungsverfahren typisch, heißt es im Magistrat. Am Montag wird es noch zu keiner Entscheidung kommen. Das Urteil ergeht schriftlich. Laut der Präsidentin des LVwG, Claudia Jindra-Feichtner, dauern Nachprüfungsverfahren im Schnitt zwischen zwei und zehn Wochen. Sollte das Gericht dem Antragsteller recht geben, werde die Stadt das Urteil akzeptieren, heißt es im Magistrat. Dann werde man eben das Verfahren neu aufsetzen und allen, die sich beworben hätten, eine Konzession erteilen.
Gemeinderat Lukas Rößlhuber (Neos) nimmt das anhängige Nachprüfungsverfahren zum Anlass, erneut zu hinterfragen, ob Fiaker überhaupt noch zeitgemäß seien.
VGT beklagt Missachtung des Tierwohls der Fiakerpferde
Der VGT kämpft schon lange für ein Verbot der Fiaker. Eine entsprechende Petition wurde von mehr als 25.000 Menschen unterschrieben. Der Verein sei rechtlich nicht in das Verfahren involviert, unterstütze aber das Anliegen des deutschen Fiakerunternehmers, sagt Obmann Martin Balluch. Auch er kritisiert, dass im neuen Vertrag keine Tierschutzbestimmungen zu finden seien. Es gebe lediglich den Appell an die Fiaker, das Tierschutzgesetz einzuhalten und die Tiere gut zu behandeln. Und das, obwohl der VGT auch aufgedeckt habe, dass ein Fiakerfahrer in Salzburg seinem Pferd Chilipaste in den Mund geschmiert habe, dass ein Fiakerpferd geschlagen worden sei und dass das Geschirr in einem Fall zu eng angelegt worden sei.
Laut Balluch hat der VGT im Juli 2022 an 24 Tagen überprüft, ob die vorgeschriebenen Ruhetage eingehalten werden. Das sei in 73 Fällen missachtet worden. "Manche Pferde mussten bis zu vier Tage hintereinander arbeiten." Trotz Meldung an die Behörde sei im September 2022 festgestellt werden, dass innerhalb von fünf Tagen weitere 13 Mal die Ruhetage nicht eingehalten worden seien. Außerdem sei die vertraglich vorgegebene Fahrtroute ständig ignoriert worden.