Ein Drittel der Salzburger Gemeinden - vom Flachgau über den Tennengau und Pongau bis in den Pinzgau - ist vom 380-kV-Projekt betroffen. Wenige Tage vor den Gemeindewahlen sorgt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dafür, dass viele Gemeindepolitiker jetzt noch stärker unter Strom stehen. Die Investitionen allein der Gemeinden Eugendorf und Koppl in diesen Rechtsstreit haben die Euromillion schon lang überschritten. Die geforderte Erdkabel-Lösung ist wieder ein Stück unrealistischer geworden.
Für die Bürgermeister bedeutet die neue Entscheidung einen weiteren Dämpfer. Das heißt aber nicht, dass ihnen der Kampf gegen die Freileitung politisch schaden wird. Eher im Gegenteil. Sie können in diesem Anliegen auf eine sehr breite Unterstützung der Gemeindevertretungen quer über die Parteien bauen. Die rechtliche Auseinandersetzung wird weitergehen. Die Chancen der Freileitungsgegner haben sich aber deutlich verringert. Ihr Gang zu den Höchstgerichten kann den Bau zumindest aufschieben. Die rechtliche Entscheidung über eine sogenannte aufschiebende Wirkung wird erst fallen.
Die Ankündigung des Projektbetreibers wird jedenfalls Alarmstimmung bei den Bürgerinitiativen auslösen. Die Tochterfirma des Verbundes, die APG, ist fest entschlossen, loszulegen. "Wir gehen mit den Ausschreibungen in die nächste Stufe und werden in den nächsten Wochen die Kontakte und den Dialog mit den Grundbesitzern intensivieren", kündigt der Projektleiter an.
Das bedeutet: In betroffenen Siedlungen, auf den Wiesen und Feldern und in den Wäldern werden wieder die Funken sprühen. Bis der Strom tatsächlich fließt, dürften noch einige juristische Blitze einschlagen.