SN.AT / Salzburg / Politik

Vermieten über Plattformen wie AirBnb verboten: Stadt Salzburg droht ihren Mietern Konsequenzen an

1600 Mieter von städtischen Wohnungen erhalten dieser Tage einen Brief der Stadt Salzburg. Darin werden alle Konsequenzen erläutert. Wer seine Wohnung illegal an Touristen weitervermietet, muss damit rechnen, dass er nicht nur die Wohnung verliert.

1000 Wohnungen werden mittlerweile online über AirBnb, Wimdu und Co in der Stadt Salzburg angeboten.
1000 Wohnungen werden mittlerweile online über AirBnb, Wimdu und Co in der Stadt Salzburg angeboten.

Rund 1000 Wohnungen werden derzeit in der Stadt Salzburg über die Plattformen wie AirBnb für Touristen angeboten. Vor wenigen Monaten ist ein Fall bekannt geworden, wonach ein Mindestsicherungsbezieher in der Stadt Salzburg seine geförderte Mietwohnung über Jahre hinweg an Touristen vermietet und damit Unsummen kassiert hat. Die Gswb (Gemeinnützige Salzburger Wohnbau Gesellschaft) hat dem Mann den Mietvertrag mittlerweile gekündigt.

Jetzt schreibt die Stadtverwaltung aktiv die Mieterinnen und Mieter der 1600 städtischen Wohnungen an und erklärt, dass das Vermieten über solche Plattformen ein Kündigungsgrund ist. "Es gibt da leider einige wenige Mieterinnen und Mieter, die das in ihren geförderten von der KgL verwalteten Wohnungen der Stadt machen oder versuchen", sagt Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ). Das sei "ganz klar ein Kündigungsgrund!"

Neben dem Verlust der Wohnung bedeute das auch eine Rückzahlung von Wohnbeihilfe und strafrechtlichen Konsequenzen.

In einem Schreiben an alle 1600 Mieterinnen und Mieter klären Stadt und Kommunale gswb Liegenschaftsverwaltung (KgL; 80 Prozent Stadt, 20 Prozent gswb) deshalb nun über die Rechtslage auf.

In dem Brief heißt es:

  • Wird vom Mieter - ohne Zustimmung des Vermieters - die Wohnung oder auch nur ein Teil davon (Zimmer) in einem einschlägigen Medium (Airbnb, Tauschwohnbörsen etc.) zur Weitergabe angeboten, um sie an Gäste (Touristen) zu vermieten, stellt das einen gesetzlichen Kündigungsgrund dar.
  • Ob dies tage-, wochen- oder monatsweise erfolgt bzw. die Wohnung zum Zeitpunkt der Aufkündigung tatsächlich vermietet war oder nicht, ist nicht relevant.
  • Das bedeutet: Sie können Ihre Wohnung verlieren, wenn Sie sie über Buchungsplattformen anbieten, weil Sie damit den Mietvertrag verletzen!
  • Die Stadtgemeinde Salzburg akzeptiert keine rechtswidrigen Nutzungen ihrer Wohnungen.
  • Eine touristische Nutzung der Wohnung ist im Regelfall in Salzburg, insbesondere nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz, verboten.
  • Viele Mieter beziehen auch Wohnbeihilfen oder sonstige Förderungen. In diesen Fällen droht nicht nur der Verlust der Wohnung, sondern man hat mit der Rückzahlung der Wohnbeihilfe und auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  • Durch Fotos der Wohnung und des Wohnhauses im Internet kann nicht nur die Adresse identifiziert werden. Auch die Weitergabe von Haus- und Wohnungsschlüssel an Touristen stellt eine Gefährdung der Sicherheit des Hauses dar.
  • Durch eine touristische Nutzung werden auch die übrigen Hausbewohner durch Lärm und Verschmutzungen der Allgemeinflächen stärker beeinträchtigt.
  • Die vorübergehende Aufnahme von Gästen und Freunden ist natürlich weiterhin erlaubt, auch werden sonstige Rechte als Mieterinnen und Mieter nicht eingeschränkt.
  • Die Stadtgemeinde Salzburg wird ausnahmslos im Interesse der übrigen Mieter und Mieterinnen jede zweckwidrige Verwendung von Wohnungen mit Hilfe der Gerichte verhindern.

Die Stadt ersucht Mieter, wenn sie illegalen Vermietungen im Haus mitbekommen, diese sofort zu melden. Man werde darauf sehr rasch reagieren, sagen Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer und KgL-Geschäftsführer Johann Steckenbauer.

KOMMENTARE (1)

Robert Hutya

Die Aufforderung zu vernadern ist sehr wichtig! Es schmiert ehe den ganzen Tag durch die Gegend. Vielleicht kann man der GIS Menschen ein Zubrot verschaffen, dann brauchen die Nachbarn nicht auf der lauer liegen.
Antworten