Der Wolf, der in Wald im Pinzgau sechs Schafe gerissen hat, darf ab sofort in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ort der Risse bis 6. Oktober 2024 bejagt werden. Nach der Bestätigung des Beutegreifers durch die Begutachtung des Wolfsbeauftragten des Landes wurde das entsprechende Maßnahmengebiet für die Entnahme aktualisiert.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betont: "Es geht um die Existenz der Bäuerinnen und Bauern und diese können wir nur mit einer Entnahme als einzige wirksame Sofortmaßnahme sicherstellen. Herdenschutz ist im betroffenen Gebiet nicht möglich, das zeigt auch die Verordnung des Landes zu den Weideschutzgebieten." Für die Weideschutzgebiets-Verordnung wurden rund 6.600 Flächen im gesamten Bundesland geprüft, bei nur 434 ist eine Einzäunung der Nutztiere zumutbar und verhältnismäßig.
Wie Svazek betont, "ist davon auszugehen, dass es sich um den gleichen Wolf handelt der in Niedersill und vor allem in Tirol sein Unwesen getrieben hat. Dieser Wolf ist eindeutig ein Schadwolf, so die Landeshauptmann-Stellvertreterin.
Die aktuell gültige Verordnung wurde ursprünglich nach den Rissen in Niedernsill kund gemacht und ist bis zum 15. November 2024 gültig. Nachdem in dieser Region erneut Risse durch einen Schadwolf bestätigt wurden, darf der Wolf wiederum vier Wochen lang in einem Radius von zehn Kilometern um den Riss bejagt werden.