Denkmalschutz verhindert Bau von Wohnanlage in Werfen
Für den Wispelhof gab es bereits einen rechtsgültigen Abrissbescheid. Dann schritt der Denkmalschutz ein. Der Eigentümer ging gerichtlich dagegen vor und blitzte ab. Er zeigt sich erschüttert: "Worauf soll man noch vertrauen?"
SN/privat
Der Wispelhof in Werfen darf nicht abgetragen werden.
Bauträger Günther Leitgöb hadert mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Ein von ihm gekauftes Gebäude, der Wispelhof, wurde unter Denkmalschutz gestellt. Leitgöb hatte dagegen Einspruch erhoben, nun wurde auch in letzter Instanz gegen ihn entschieden.
Man müsse sich die Frage stellen, worauf man sich noch verlassen könne, wenn rechtsgültige Bescheide einfach ausgehebelt würden, sagt Leitgöb. Er hatte das Haus mitsamt Grundstück inklusive eines gültigen Abbruchbescheids der Gemeinde erworben. Leitgöb plante, den Bestand abzutragen und eine Wohnanlage zu errichten.
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