Der sozialdemokratische Personalvertreter Helmut Priller forderte, dass das Urteil auch auf Salzburg anzuwenden und die halbe Stunde Mittagspause in der Dienstzeit abzuleisten sei. Bisher muss das Mittagessen während der Freizeit konsumiert werden.
Und das soll auch so bleiben, wie Personallandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) am Mittwoch sagte. Die Diskussion um die Mittagspause schade dem Ansehen der Beamtenschaft, meinte er. Außerdem würde die Erfüllung der Gewerkschaftsforderung zehn Millionen Euro kosten, weil mehr Personal eingestellt werden müsste.
Der Reihe nach: Die Höchstrichter hatten im Falle eines Postbeamten entschieden, dass dieser seine Mittagspause innerhalb der Arbeitszeit konsumieren darf. Die Richter begründeten dies damit, dass die Post die einschlägige Bestimmung des Beamtendienstrechtsgesetzes des Bundes falsch ausgelegt habe.
Das Land Salzburg hatte einst die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ins Landesbeamtenrecht übernommen. Um nun einen "rechtskonformen Zustand" herzustellen, wird Schwaiger am Montag einen Initiativantrag einbringen, um das entsprechende Landesgesetz zu ändern. Dann kann der Landtag das Gesetz so ändern, dass kein Interpretationsspielraum mehr bleibt. Und klar ist: Die Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit.