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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Salzburger Nachrichten":

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG (kurz SN)
FN 177186v,
Firmenbuchgericht Landesgericht Salzburg
Adresse: Karolingerstraße 40, 5020 Salzburg
Tel: 0662 / 83730
Telefax: 0662 83 73-399
E-Mail: service@sn.at
UID-Nr: ATU46340801
Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg

1. Geltung und Allgemeines
1.1 Die SN bieten sowohl privaten als auch gewerblichen Kunden die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen innerhalb Österreichs zu erwerben. Diese AGB (im Folgenden kurz "AGB") gelten ausnahmslos für alle Geschäfte und Lieferungen der SN, insbesondere gelten sie für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen sowie für die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen und bilden einen integrierten Bestandteil der zwischen der SN und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Die SN schließen nur zu diesen AGB Verträge ab. Im Falle von Verbrauchern gelten sie nur insoweit dies gesetzlich zulässig ist.

1.2 Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

1.3 Die AGB gelten bis zur Bekanntmachung neuer AGB durch die SN.

1.4 Abweichende AGB gewerblicher Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt bzw. wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.5 Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der SN auf und sind auch unter http://www.sn.at abrufbar.

1.6 Der Kunde kann unter https://www.sn.at oder direkt in den Räumlichkeiten der SN physische wie digitale Waren erwerben. Der Kunde bestätigt volljährig und voll geschäftsfähig zu sein. Der Erwerb durch juristische Personen richtet sich nach der gesetzlichen Vertretungsbefugnis.

1.7 Einen integrativen Bestandteil dieser AGB stellen auch unsere Nutzungsbedingungen dar, welche unter https://www.sn.at/nutzungsbedingungen abrufbar sind.

2. Bestellvorgang
2.1 Vor der ersten Bestellung ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Dazu muss der Kunde seine Daten in eine Onlinemaske eingeben. Die Anmeldung erfolgt mittels Zugangsdaten wie Benutzernamen und Passwort.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Unautorisierte Nutzungen sind vom Kunden unverzüglich den SN zu melden.

3. Preis, Konditionen
3.1 Bei den Preisen handelt es sich um Bruttopreise, bei denen die gesetzliche Umsatzsteuer bereits inkludiert ist. Im Falle von Unternehmensgeschäften können die Preise auch netto, also exklusive Umsatzsteuer, ausgewiesen werden. Allfällige Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

3.2 Die SN liefert Waren nur innerhalb Österreichs.

3.3 Angebote der SN sind freibleibend und Angaben zu Verfügbarkeit, Versand und Zustellung unverbindlich.

4. Zahlungsbedingungen, Annahmeverzug, Verzugszinsen und Mahn- und Betreibungskosten
4.1 Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart, sind Forderungen der SN gegenüber ihren Kunden sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Bezahlung fällig.

4.2 Bei Verzug durch den Kunden ist die SN berechtigt,

4.2.1 nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen;

4.2.2 Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu verrechnen;

4.2.3 Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt, Veräußerungsverbot und Forderungsabtretung
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich Zinsen) im Eigentum der SN. Der Kunde trägt ab Annahme der Ware das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

5.2 Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich Zinsen) nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern, zu verleihen, zu verpfänden oder sonst zu verwerten. Sollte eine Pfändung der Ware durch Dritte erfolgen, ist die SN davon unverzüglich zu informieren.

5.3 Sollte der Kunde dennoch die Ware weiterveräußert haben, tritt er im Voraus alle Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen an die SN an diese ab.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Für mangelhafte Lieferungen erhält der Kunde nach Wahl der SN eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift in der Höhe des in Rechnung gestellten Kaufpreises.

6.3 Soweit diese AGB oder das zwingende Recht nicht etwas anderes bestimmen, haftet die SN nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Im Falle von Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung durch den Kunden zurückzuführen sind, haften die SN nicht. Eine Haftung ist auch im Falle einer gewöhnlichen Abnutzung ausgeschlossen.

6.4 Herstellergarantien verpflichten ausschließlich den Hersteller. Möchte der Kunde eine Garantiezusage in Anspruch nehmen, muss er sich an den Hersteller wenden.

7. Unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt)
Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie zB Kriege, Pandemien, Streiks, Betriebsstörungen und amtliche Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen.
8. Erfüllungsgehilfen
Die SN dürfen sich für ihre Lieferverpflichtungen auch Dritter bedienen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber der SN berührt werden.
9. Datenschutz
Sie stimmen ausdrücklich zu, dass die Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG Ihre selbst und freiwillig angegebenen Daten (Name, Adresse und weiterführende Daten) zu Zwecken des Direktmarketings verwenden und verarbeiten dürfen. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail ohne Angaben für die Zukunft widerrufen. Im Übrigen wird auf die weiterführenden Informationen in der Datenschutzerklärung verwiesen.
10. Verbraucherrechte
10. 1 Rücktrittsrecht (KSchG)

10.1.1 Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von den SN für die geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von den SN dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.

10.1.2 Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.

10.1.3 Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt.

10.1.4 Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

• wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

• wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,

• bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt,

• bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder

• bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

10.1.5 Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Solche maßgeblichen Umstände sind

• die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,

• die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,

• die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und

• die Aussicht auf einen Kredit.

Der Rücktritt kann in diesem Fall binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die zuvor angeführten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bankverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

• er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,

• der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist,

• der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt oder

• der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegt.

10.1.6 Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Kontaktdaten kann der Verbraucher diesen AGB oder auf der Webseite www.sn.at entnehmen.

10.1.7 Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

• der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,

• der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

10.1.8 Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.


10.2 Rücktrittsrecht (FAGG)


10.2.1 Der Verbraucher hat das Recht einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die


Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG
Karolingerstraße 40, 5021 Salzburg
Tel.: +43 662 / 8373-222
E-Mail: service@sn.at


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

10.2.2 Wird der Vertrag widerrufen, haben die SN alle Zahlungen, die sie erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von den SN angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10.2.3 Die SN können die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis vom Verbraucher erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

10.2.4 Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die SN über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden.

10.2.5 Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
10.2.6 Im Falle von Dienstleistungen beginnt die 14-tägige Rücktrittsfrist ab Vertragsabschluss.

10.2.7 Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns die SN der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10.2.8 Der Verbraucher hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

• Dienstleistungen, wenn der Unternehmer - auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung - noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,

• Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

• Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

• Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

• Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

• Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

• Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,

• die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer - mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung mit der Lieferung,

• und wenn Verträge auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

11. Werbeeinschaltungen, Sonderthemen, Sonderprodukte
11. 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für Werbeeinschaltungen (Print und Online, Rubrikenmärkte, Prospektbeilagen, Tip-on-Karten oder CoverSticker) in den SN ("Verlag") sowie für SN-Sonderthemen und Sonderprodukte. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für Online-Werbung, sofern nicht anders festgehalten. Für das "Salzburger Verlagshaus" sind die Geschäftsbedingungen gesondert geregelt.

11.2. Der Verlag ist berechtigt, Werbeeinschaltungen nach einheitlichen Grundsätzen, insbesondere mit rechtswidrigen Inhalten, insbesondere bei Verstößen gegen straf-, privat-, presse- und zivilrechtliche Vorschriften, ohne nähere Angabe von Gründen abzulehnen bzw. aus der Online-Schaltung zu entfernen. Die Abgeltung der Inanspruchnahme des Dienstes ist davon unabhängig. Der Verlag übernimmt keine Haftung für einen falschen oder fehlenden Inhalt von Anzeigen (z. B. bei Stelleninseraten den kollektivvertraglichen Mindestgehalt, bei Immobilieninseraten die Angabe der Energieeffizienzkennzahlen, Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte Dritter etc.). Der Auftraggeber ist für den Inhalt von Inseraten allein verantwortlich und hält den Verlag im Falle der Inanspruchnahme durch dritte Personen oder Behörden vollkommen schad- und klaglos; dies gilt auch für allfällige Vertretungskosten vom Verlag in einem solchen Verfahren. Der Verlag schließt eine weitergehende Haftung für Anzeigeninhalte gleich welcher Art ausdrücklich aus.

11.3. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber kümmert sich auch um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, sollte er personenbezogene Daten im Inserat verarbeiten. Er wird die SN diesbezüglich schad- und klaglos halten. Wir weisen darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz inhaltliche Vorgaben für Stelleninserate normiert. Insbesondere sind Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei zu gestalten und es ist, soweit ein solches besteht, das kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Dem Verlag ist es nicht möglich, Inserate individuell auf Einhaltung dieser Vorgaben zu prüfen, der Auftraggeber garantiert daher dem Verlag sowie dessen Leuten, die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes für Stelleninserate einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Stelleninserat begründet werden, und hinsichtlich jeglicher verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute wegen eines Verstoßes gegen das GlbG durch Stelleninserate des Auftraggebers schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

11.4. Für die Platzierung von Werbeeinschaltungen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, es wurde dafür eine verbindliche schriftliche Vereinbarung getroffen.

11.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat bzw. Beilage begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für entstandene Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen oder Falscherscheinen einer Werbeeinschaltung oder Fremdbeilage an einem bestimmten Tag oder durch Druckfehler und Ähnliches entstehen, ab. Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einer seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden haftet der Verlag nicht. Für vom Verlag nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet der Verlag nicht.

11.6 Der Verlag ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung). Über ausdrücklichen Wunsch werden Korrekturabzüge geliefert. Wenn eine Rückbestätigung des Probeabzugs nicht zeitgerecht erfolgt oder unterbleibt, gilt dies als "gut zum Druck". Anspruch auf ein Ersatzinserat besteht nur dann, wenn durch alleiniges Verschulden des Verlags ein fehlerhafter Abdruck erfolgt ist, der die Wirkung des Inserats aufhebt oder wesentlich beeinträchtigt. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzforderungen daraus werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für das Nichterscheinen in einer bestimmten Ausgabe, an einer bestimmten Stelle oder für Konkurrenzausschluss.

11.7 Die Auftragserteilung erfolgt verbindlich und kann grundsätzlich nicht kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung nach Vertragsschluss (Print und Online) ist das gesamte Entgelt fällig (Nichterfüllungsschaden). Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen. Die kostenfreie Stornierung eines Auftrages ist nach Vertragsabschluss nur möglich, wenn die SN einer solchen Stornierung schriftlich zustimmen und der Platz für die Werbeeinschaltung anderweitig vergeben werden konnte, sodass den SN kein Schaden aus der Stornierung entsteht. Die SN sind aber berechtigt, einen allfälligen Mehraufwand, der aufgrund der Stornierung und Neuvergabe der Anzeige entstanden ist, als Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

11.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten des Inserats (Material) spätestes drei Werktage vor der geplanten Schaltung an die SN vollständig und fehlerfrei zu übermitteln. Samstage gelten dabei nicht als Werktage. Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, sind die SN an eine termingerechte Veröffentlichung des Inserates nicht gebunden und von der Einhaltung dieser Vertragspflicht frei, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche welcher Art auch immer erwachsen. Ist eine spätere Veröffentlichung des Inserates nicht mehr möglich oder vom Auftraggeber nicht gewünscht, ist das gesamte Entgelt fällig (Nichterfüllungsschaden) und der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Kommt es aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers zu einem Mehraufwand bei den SN, so kann dieser als Schadenersatz in Rechnung gestellt werden.

11.9 Entsprechen die vom Auftraggeber gelieferten Beilagen nicht den unter werbung.sn.at veröffentlichten Anforderungen oder den explizit mit dem Verlag vereinbarten Kriterien, behält sich der Verlag das Recht vor, Beilagenaufträge abzulehnen bzw. zu verschieben. Prospekte dürfen Verlagsprodukten nicht ähnlich sein. Insertionen (in angelieferten Prospektbeilagen sowie in beauftragten, durch die SN produzierten Beilagen) dürfen lediglich eigenen Werbezwecken dienen. Eine Weitergabe von Anzeigenflächen an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der SN. Die SN behalten sich das Recht vor, Fremdinsertionen in Beilagen ohne Angaben von Gründen abzulehnen bzw. auch Branchenausschlüsse vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber für jede Fremdinsertion einen 25%igen Zuschlag (Basis ist der jeweils gültige Sonderthementarif) zu bezahlen.

Im Falle einer Zusatzverteilung über Fremdmedien und einer fehlenden vorherigen Abklärung muss der Auftraggeber für jegliche Zusatzkosten aufkommen. Alternativ haben die Fremdmedien die Möglichkeit, die Beilage abzulehnen.
Beilagen und Werbeeinschaltungen, die von mehreren Werbetreibenden gemeinsam genutzt werden oder Fremdanzeigen enthalten, sind verboten. Im Falle eines Verstoßes verrechnen die SN eine Pönale in Höhe des Werbewertes.

11.10 Immaterialgüterrechte: Das geistige Eigentum an Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos, etc. an vom Verlag gestalteten Sujets verbleiben beim Verlag, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich in den Medien der Salzburger Nachrichten oder ausdrücklich in vom Verlag gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlich werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung, und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

11.11 Werbeanzeigen werden im bestellten Umfang (Format, Auflage etc.) in Rechnung gestellt. Reicht der vorgeschriebene Raum für die eingesandte Vorlage nicht aus, wird die unbedingt notwendige Höhe verrechnet. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, gilt für den vorhergehenden Werktag der Samstag-Tarif (Print). Anzeigenrechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie gesetzliche Zinsen als vereinbart.

11.12 Besonderheiten bei Online-Werbung: Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt der Verlag die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbeflächen in ihren Online-Angeboten und den Angeboten ihrer Partner. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an Abmessungen, vorzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeeinschaltung unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren. SN ist befugt, die Online-Werbung in speziell ausgewiesenen Bereichen ihrer Dienste zu veröffentlichen und präsentieren, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche welcher Art auch immer erwachsen. Der Auftraggeber überträgt den SN die dafür nötigen Rechte im vollen Umfang.

11.13 Eine bestimmte Platzierung von Werbeeinschaltungen an bestimmten Plätzen oder in einer bestimmten Reihenfolge wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, es wurde dafür eine verbindliche schriftliche Vereinbarung getroffen. Darüber hinaus gibt es keine Garantie in Bezug auf die Aufteilung der "Ad Impressions" auf den Plattformen www.sn.at und www.salzburg24.at.

11.14 Anzeigenpakete berechtigen den Auftraggeber nur zur Schaltung von Anzeigen im eigenen Namen und für das eigene Unternehmen, nicht jedoch zur Schaltung für Dritte. Soweit irgendwelche Paramater von Anzeigenpaketen, insbesondere die Kosten, von der Mitarbeiteranzahl des Auftraggebers abhängig sind, wird diese Zahl nach der Personenanzahl der Dienstnehmer des Auftraggebers berechnet. Soweit sich die Personenzahl während der Vertragslaufzeit in einem Ausmaß vergrößert, dass dies zur Anwendung eines höherpreisigen Anzeigenpaketes führen würde, ist der Auftraggeber vor der Schaltung weiterer Anzeigen im Rahmen des Anzeigenpaketes verpflichtet, auf das höherpreisige Paket umzustellen und aliquot zur Restlaufzeit aufzuzahlen. Auftraggeber haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes. Soweit der Auftraggeber eine unrichtige Paketgröße gebucht hat, ist der Verlag berechtigt, die Kosten der korrekten Paketgröße in Rechnung zu stellen.

11.15 Soweit die Leistungen des Verlags die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten des Auftraggebers oder Dritter beinhaltet, schuldet der Verlag nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet. Soweit die Leistungen vom Verlag die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.

11.16 Anzeigen über Online-Tools werden von Auftraggeber selbstständig eingepflegt. Der Verlag übernimmt hier keine Haftung für etwaige Eingabefehler.

11.17 Mit Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber dem Verlag das Recht, die Onlinewerbung in einer eigens dafür geschaffenen Galerie zu präsentieren.

11.18 Der Auftraggeber eines Inserats nimmt zur Kenntnis, dass eine fehlerfreie Übermittlung der Daten Voraussetzung für die termingerechte Erscheinung ist. Der Verlag haftet nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Daten. Vielmehr trifft den Auftraggeber eine strenge Kontroll- und Überwachungsplicht. Bei verspäteter bzw. nicht der Vereinbarung entsprechender Übersendung der Anzeigendaten ist der Verlag an den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Erscheinung nicht gebunden und kann der Auftraggeber hieraus keinerlei Ansprüche ableiten, bleibt aber zur Zahlung verpflichtet.

11.18.1 European Media Freedom Act
Auftraggeber, die als, oder im Auftrag von, Behörden oder öffentlichen Stellen Werbeeinschaltungen beauftragen, verpflichten sich zur erforderlichen Mitwirkung, damit der Verlag seiner Transparenzpflicht nach Art. 6 Abs. 1 lit. (d) der Verordnung (EU) 2024/1083 (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) hinsichtlich des zugewiesenen jährlichen Gesamtbetrags staatlicher Mittel für staatliche Werbung und hinsichtlich des jährlichen Gesamtbetrags der von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern stammenden Werbeeinnahmen unter Berücksichtigung der gegenständlichen Aufträge nachkommen kann.

11.18.2. Political Advertising Verordnung
Soweit der Auftraggeber ein Sponsor im Sinne des Art. 3 Z 10 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung oder ein Anbieter von Werbedienstleistungen, der im Namen von Sponsoren handelt, ist, hat der Auftraggeber sämtliche gemäß Art. 7 der bezeichneten Verordnung erforderliche Information beizubringen. Der Auftraggeber hat eine wahrheitsgemäße Erklärung darüber abzugeben, ob es sich bei der Werbedienstleistung, mit der er den Verlag beauftragt hat, um eine politische Werbedienstleistung im Sinne des Artikels 3 Z 5 der bezeichneten Verordnung handelt, und gegebenenfalls ob die Anforderungen nach Artikel 5 Absatz 2 der bezeichneten Verordnung erfüllt sind. Der Auftraggeber hat außerdem die einschlägigen Informationen vorzulegen, die für die Einhaltung des Artikels 9 Absatz 1, des Artikels 11 Absatz 1 und des Artikels 12 Absatz 1 der bezeichneten Verordnung erforderlich sind. Diese Erklärungen und Informationen sind unaufgefordert, vollständig, genau und unverzüglich zu übermitteln. Setzt der Auftraggeber im Zusammenhang mit politischer Werbung Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren ein, so trägt er die Verantwortung für die Einhaltung des Kapitels III der bezeichneten Verordnung und hat dem Verlag die dort normierten Informationen ebenso unaufgefordert, vollständig, genau und unverzüglich zu übermitteln.

11.19 Veranstaltungsbezogener Zusatz zu den AGB der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG
Nachstehende Regelungen sind eine veranstaltungsbezogene Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG, Karolingerstraße 40, 5021 Salzburg, nachfolgend kurz "Veranstalter" genannt, betreffend die Teilnahme von Kunden, im Nachfolgenden kurz "Kunden" genannt, an Karriereforen der "Salzburger Nachrichten". Dieser Zusatz gilt als integrativer Bestandteil der AGB (siehe Punkt 6.). Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er die AGB des Veranstalters gelesen und akzeptiert hat,
Das Karriereforum ist eine crossmediale Kampagne, die Print-, Online- und physische Präsenz für Kunden umfasst. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Kampagne auf Print- und Onlinepräsenz zu beschränken, wenn eine physische Veranstaltung aufgrund pandemischer Zustände Gefahr für Kunden und Besucher bedeutet und eine Empfehlung zur Absage durch die Gesundheitsbehörden vorliegt. Im Falle einer kurzfristigen "Reduzierung" auf Print- und Onlinepräsenzen wird den Kunden ein 20-prozentiger Nachlass auf den Gesamtpreis gewährt.
Der Veranstalter kontrahiert ausschließlich mit unternehmerischen Kunden. Der Kunde bestätigt, dass er Unternehmer ist.

11.19.1 Anmeldung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Unterzeichnung des Vertrags zur Teilnahme am Karriereforum ausschließlich durch termingerechten Eingang und rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrag unter Anerkennung der AGBs und dieser allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen erfolgt. Die Unterzeichnung des Vertrags stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar, welches durch Rückbestätigung des Veranstalters angenommen wird.

11.19.2 Präsenzveranstaltung
Der Kunde wird zugelassen, sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der Konzeption des physischen Teils der Kampagne entspricht. Bedingungen und Vorbehalte der Anmeldung sind nicht zulässig. Abänderungen (geringfügige Reduzierung oder Erhöhung) der angemeldeten Standgröße bleiben dem Veranstalter (z. B. aus Gründen des Gesamterscheinungsbildes) vorbehalten. Der Veranstalter kann dem Kunden einen anderen nach Lage und Größe im Wesentlichen gleichwertigen Standort zuweisen, wenn dies bei nicht vollständiger Vermietung zur Wahrung des Gesamtbildes erforderlich ist. Über Standplätze, die nicht vereinbarungsgemäß vom Kunden übernommen werden, kann ohne Ansprüche des Kunden anderweitig verfügt werden. Der Veranstalter kann den Standplatz auch dann weitergeben, wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält. Kann die Standfläche nicht anderweitig vermietet werden, hat der Kunde den vereinbarten Gesamtbetrag oder die Differenz (falls die Standfläche nicht mit dem ursprünglichen Entgelt weitervermietet werden kann) unverzüglich zu bezahlen.

11.19.3 Mietbedingungen für Mobiliar und geliehene Ausstellerstände, Haftung
a) Sämtliche Standflächen, angemietete Materialien und Einrichtungen stehen dem Kunden nur für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung und dürfen in keiner Weise beschädigt werden. Beschädigte Bauteile und Flächen werden zulasten des Kunden repariert oder neu beschafft.
b) Die Standmiete gilt vereinbarungsgemäß für die Dauer der Veranstaltung. Die Haftung des Kunden für das Leihgut/Standmiete beginnt mit der Anlieferung an den Stand und endet mit der Abholung. Dies gilt auch dann, wenn der Stand nicht besetzt ist. Gemietete Gegenstände sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereitzustellen. Der Kunde hat für die rechtzeitige Entfernung seiner Exponate zu sorgen. Die Entsorgung des Abfalls (Verpackung etc.) hat unverzüglich durch den Kunden zu erfolgen. Zusatzkosten für individuellen Energiebedarf, außerordentliche Reinigung, Abfallentsorgung oder Ausbesserungsarbeiten für Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
c) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung dem Veranstalter oder Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden (Wänden etc.) sowie auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtung entstehen. Der Kunde garantiert die Einhaltung aller in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Urheber- oder sonstige Immaterialgüterrechte, die Wahrung der guten Sitten und behördlichen Auflagen. Der Kunde hält den Veranstalter in jedem Fall gegenüber Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos.
d) Jegliche Haftung des Veranstalters für das Abhandenkommen oder für die Beschädigung von Exponaten und Wertgegenständen des Kunden ist ausgeschlossen. Auch dann, wenn der Veranstalter im Einzelfall die Dekoration übernommen hat.
e) Der Veranstalter haftet lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Schäden Dritter etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.19.4 Zahlungsbedingungen
a) Die Teilnahme am Karriereforum ist ausschließlich im Rahmen der angeführten Präsenzpakete zu buchen.
b) Die Rechnungslegung erfolgt durch die "Salzburger Nachrichten" und wird über den Auftritt in dem Magazin (ca. 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin) abgerechnet. Die Überweisung des Rechnungsbetrags hat spätestens innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen.
Bei "Nicht Erscheinen" des Kunden am Veranstaltungstag ist das gesamte Entgelt zu bezahlen. Bei einer Absage der Präsenzveranstaltung aufgrund behördlicher Empfehlungen gewährt der Veranstalter automatisch 20% Rabatt auf die gebuchten Pakete.
c) Der Druckunterlagenschluss ist mit 14 Werktagen vor Erscheinungstermin des Magazins festgelegt. Bei Nicht-einhaltung behalten sich die "Salzburger Nachrichten" das Recht vor, die Anzeigenfläche im Magazin anderweitig zu vergeben, jedoch in Rechnung zu stellen.

11.19.5 Werbung / Weitergabe
a) Die Präsentation und Werbung des Kunden (auch Verteilen von Flyern etc.) ist ausschließlich auf den dafür zugewiesenen Standplatz beschränkt. Der Eingangsbereich, Außenbereich vor der Halle, der Gangbereich, insbesondere die Umgebung von anderen Standplätzen haben frei zu bleiben.
b) Der Standplatz und die Auftritte des Kunden in den veranstaltungsbezogene Werbemaßnahmen etc. dürfen nur für die firmeneigene Präsentation des Kunden und dessen Leistungen genutzt werden.
c) Die Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Stands durch den Kunden an Dritte ist nicht gestattet.

11.19.6 Sonstiges
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG. Gerichtsstand ist das sachlich für die Landeshauptstadt Salzburg zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Soweit einzelne Bestimmungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit.

11.20 Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen der österreichischen Tages- und Wochenzeitungen", die unter www.voez.at abgebildet sind. Mit Erteilung des Schaltauftrags erkennen Sie die Bedingungen ausdrücklich an. Des Weiteren fühlt sich der Verlag den ICC-Richtlinien (International Chamber of Commerce) zur Praxis der Werbe- und Marketing-Kommunikation, Publikationsnummer 2002 D, verpflichtet. Werbung, die gegen diese Richtlinien verstößt, wird der Verlag aus dem Angebot nehmen. Der vorstehende Absatz gilt entsprechend.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtswirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck des Rechtsgeschäfts unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteieninteressen am nächsten kommt. Gleiches gilt auch für den Fall einer Lücke.
13. Anwendbares Recht (Rechtswahl)
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der SN und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts (wie zB IPRG, Rom I-VO, etc) und des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 5020 Salzburg. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten - einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens des Rechtsgeschäftes - ist, sofern diesem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ausschließlich das für die Landeshauptstadt Salzburg örtlich und sachlich zuständige Gericht.

Salzburg, im Juli 2025