Eine etwaige Berufung würde der Internationale Sportgerichtshof CAS verhandeln. Die Sperre gegen das Duo aus Mali hatten die Salzburger am Donnerstag zwei Stunden vor dem Sechzehntelfinal-Hinspiel der Europa League gegen Villarreal bekanntgegeben. Der europäische Verband erkannte demnach keinen Dopingvorsatz, allerdings sei jeder Spieler persönlich für die Einnahme verbotener Wirkstoffe verantwortlich.
In ähnlich gelagerten Fällen in anderen Sportarten sind auch schon deutlich längere Sperren ausgesprochen worden. Die Standard-Sanktion für Dopingerstvergehen beträgt zwei Jahre, je nach Sachlage kann die Strafe aber reduziert werden. Im Fall der Salzburg-Spieler waren wohl der fehlende Vorsatz und die beim Mali-Teamarzt liegende Verantwortung ausschlaggebend für das deutlich mildere Urteil.
Die beiden Teamspieler hatten im November bei einem Länderspielaufenthalt ein unerlaubtes Mittel gegen Höhenkrankheit verabreicht bekommen. Wenige Tage nach ihrer Rückkehr hatte das Duo bei einer Routineüberprüfung der UEFA am 22. November in Salzburg positive Doping-Proben abgegeben.
Gemäß UEFA-Urteil verpassen Koita, der Führende der Torschützenliste der Bundesliga, und Camara fast die gesamte restliche Bundesligasaison. Auch in internationalen Bewerben dürfen sie nicht auflaufen. In der letzten Bundesligarunde am 21. und 22. Mai wären sie wieder einsatzberechtigt.