SN.AT / Sport / Motorsport

Michael Schumacher: Prozess im Umfeld des traurigen Jahrestages

Erpresser der Familie Schumacher stehen vor Gericht. Damit rückt der Skiunfall des Sportidols vor elf Jahren wieder in den Fokus.

Ein Bild aus Jubeltagen um Michael Schumacher.
Ein Bild aus Jubeltagen um Michael Schumacher.

Es kommt Wehmut auf bei vielen Motorsportfans in aller Welt, wenn sie an den 29. Dezember 2013 zurückdenken. Bald ist es genau elf Jahre her, dass der Formel-1-Superstar Michael Schumacher nach einem Sturz im Skiurlaub in Méribel schwere Kopfverletzungen erlitten und die Sportwelt in einen Schockzustand versetzt hatte. Seither schirmt die Familie den heute 55-Jährigen konsequent ab. Nichts wurde über den Gesundheitszustand des Formel-1-Weltmeisters bekannt, aber immer wieder sollen Erpresser versucht haben, mit geheim aufgenommenen Fotos oder Videos Profit zu schlagen.

Wie auch rund um den Prozess, der am Dienstag unter großem Medieninteresse in Wuppertal begonnen hat. Dabei haben der Hauptangeklagte und sein Sohn gleich ein Geständnis abgelegt. "Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut", sagte der 53-jährige Wuppertaler beim Prozessauftakt am Wuppertaler Amtsgericht. Zum Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, sagte er: "Richten Sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut."

In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hatte, andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie Schumacher - laut Staatsanwaltschaft neun Bilder und 600 Videos sowie die digitalisierte Krankenakte mit sensiblen Daten von Michael Schumacher - im Darknet veröffentlicht.

Der Hauptangeklagte sagte, er habe zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten bekommen. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. "Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen." Daraufhin habe er die Daten auf vier USB-Sticks vervielfältigt und über seinen nun mitangeklagten 30-jährigen Sohn eine E-Mail-Adresse erstellen lassen, "die nicht rückverfolgbar ist".

Der dritte Angeklagte, der zeitweise bei der Familie Schumacher auf deren Anwesen in der Schweiz wohnte, ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin räumt er ein, von der Familie unter anderem mit der Digitalisierung von Bildmaterial beauftragt gewesen zu sein. Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer, als er seine Sachen abholen wollte, durchwühlt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Mit einem Urteil wird im neuen Jahr gerechnet.

SPORT-NEWSLETTER

Jetzt anmelden und wöchentlich die wichtigsten Sportmeldungen kompakt per E-Mail erhalten.

*) Eine Abbestellung ist jederzeit möglich, weitere Informationen dazu finden Sie hier.